TH:Landesparteitag 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 024
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA024 |
Einreichungsdatum | 03.10.2012 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Tbuexe |
Antragstyp | Programmantrag |
Art des Programmantrags | Programmantrag |
Zuordnung zum Programmpunkt | Daten- und Informationsfreiheit |
Zusammenfassung des Antrags | Der Paragraph 43 Absatz 1 regelt die Teilnahme an Ausschusssitzungen. Diese Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Dies soll geändert werden |
Schlagwörter | Transparenz, Thüringer Kommunalordnung, Ausschüsse |
Datum der letzten Änderung | 06.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
AntragstitelÄnderung § 43 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Antragstext Die Piraten Thüringen setzen sich für folgende Änderung in der Thüringer Kommunalordnung ein:
§ 43 Geschäftsgang der Ausschüsse (1) ... Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse sind nicht öffentlich. ... Wird geändert in: (1) ... Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Ausgenommen hiervon sind Ausschüsse zu Personalfragen. Rederecht haben nur Mitglieder des Ausschusses oder geladene Teilnehmer. Die Mitglieder eines Ausschusses haben das Recht, einzelne Ausschussitzungen als nicht öffentlich zu beschließen. Dieser Beschluß ist schriftlich zu begründen. Diese Begründung ist zusammen mit einem Ablaufprotokoll zu diesen Sitzungen zu veröffentlichen. ...AntragsbegründungAlle wichtigen Vorarbeiten für Kreistags- und Stadtrats- bzw. Gemeinderatssitzungen werden in den Ausschüssen geleistet. Immer mehr Aufgaben werden in den Ausschußsitzungen beraten und es werden dort Vorentscheidungen getroffen, die die Bürger oft nicht mehr nachvollziehen können, da ihnen die Wege der Entscheidungsfindung nicht offengelegt werden. Um auch in den Ausschüssen größtmögliche Transparenz von Beginn an zu erreichen, sollten diese grundsätzlich öffentlich sein, oder, wenn dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, sollte den Bürgern ein Ablaufprotokoll zu den Sitzungen veröffentlicht werden, um nachvollziehen zu können, welche Themen in welcher Sitzung besprochen wurden. Dadurch können die Ausschußmitglieder gezielt nach bestimmten Entscheidungen befragt werden und die Arbeit der Ausschüsse ist jederzeit für alle nachvollziehbar. Durch die Notwendigkeit einer öffentlichen Begründung der Nichtöffentlichkeit einer Sitzung wird verhindert, dass Ausschüsse nicht wieder generell nichtöffentlich werden. Die Mitglieder der Ausschüsse haben solche Entscheidungen dann immer wieder zu vertreten. PiratenpadÄhnliche AnträgeTransparenz :
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