TH:Landesparteitag 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 024

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal


Antragsübersicht

Antragsnummer PA024
Einreichungsdatum 03.10.2012
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Tbuexe
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Daten- und Informationsfreiheit
Zusammenfassung des Antrags Der Paragraph 43 Absatz 1 regelt die Teilnahme an Ausschusssitzungen. Diese Sitzungen sind grundsätzlich nicht öffentlich. Dies soll geändert werden
Schlagwörter Transparenz, Thüringer Kommunalordnung, Ausschüsse
Datum der letzten Änderung 06.10.2012
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Änderung § 43 Absatz 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)

Antragstext

Die Piraten Thüringen setzen sich für folgende Änderung in der Thüringer Kommunalordnung ein:

§ 43 Geschäftsgang der Ausschüsse

(1) ... Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse sind nicht öffentlich. ...

Wird geändert in:

(1) ... Die Sitzungen vorberatender Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Ausgenommen hiervon sind Ausschüsse zu Personalfragen. Rederecht haben nur Mitglieder des Ausschusses oder geladene Teilnehmer. Die Mitglieder eines Ausschusses haben das Recht, einzelne Ausschussitzungen als nicht öffentlich zu beschließen. Dieser Beschluß ist schriftlich zu begründen. Diese Begründung ist zusammen mit einem Ablaufprotokoll zu diesen Sitzungen zu veröffentlichen.

...

Antragsbegründung

Alle wichtigen Vorarbeiten für Kreistags- und Stadtrats- bzw. Gemeinderatssitzungen werden in den Ausschüssen geleistet. Immer mehr Aufgaben werden in den Ausschußsitzungen beraten und es werden dort Vorentscheidungen getroffen, die die Bürger oft nicht mehr nachvollziehen können, da ihnen die Wege der Entscheidungsfindung nicht offengelegt werden.

Um auch in den Ausschüssen größtmögliche Transparenz von Beginn an zu erreichen, sollten diese grundsätzlich öffentlich sein, oder, wenn dies aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, sollte den Bürgern ein Ablaufprotokoll zu den Sitzungen veröffentlicht werden, um nachvollziehen zu können, welche Themen in welcher Sitzung besprochen wurden. Dadurch können die Ausschußmitglieder gezielt nach bestimmten Entscheidungen befragt werden und die Arbeit der Ausschüsse ist jederzeit für alle nachvollziehbar.

Durch die Notwendigkeit einer öffentlichen Begründung der Nichtöffentlichkeit einer Sitzung wird verhindert, dass Ausschüsse nicht wieder generell nichtöffentlich werden. Die Mitglieder der Ausschüsse haben solche Entscheidungen dann immer wieder zu vertreten.

Piratenpad

Ähnliche Anträge

Transparenz :



Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen