TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Programmantrag - 003: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. November 2012, 22:29 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA003
Einreichungsdatum 16.11.2012
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Frank Cebulla, Clemens Beckstein
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt 4.1.3
Zusammenfassung des Antrags Die in der UN-Kinderrechtskonvention definierten Rechte von Kindern durch die Verfassung schützen
Schlagwörter Kinderrechtskonvention, UN, Grundgesetz, Verfassung, Kinderrechte, Kinder
Datum der letzten Änderung 18.11.2012
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Konsequente Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention - Kinderrechte ins Grundgesetz!

Antragstext

Es wird beantragt, als Pkt. 4.1.3 nachfolgenden Text in das Programm der PIRATEN Thüringen aufzunehmen. Der bisherige Pkt. 4.1.3 "Kinderfreundliche Verkehrsplanung" ist unter einem neuen Pkt. 4.1.4 nachrangig einzuordnen. Die PIRATEN Thüringen setzen sich für eine strikte Beachtung und Umsetzung der in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Standards zum Schutz von Kindern ein. Da die Rechte von Kindern und Jugendlichen trotz einer eindeutigen Rechtslage bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt oder gar missachtet werden, sollten die von UNICEF zusammengefassten 10 Grundrechte von Kindern auch ins Grundgesetz bzw. eine mögliche zukünftige Verfassung übernommen werden. Eine menschenwürdige Gesellschaft kann ihrer Verantwortung für die heute lebenden Kinder und die nachfolgenden Generationen nur gerecht werden, wenn die Rechte von Kindern ernstgenommen und das Kindeswohl nicht nur zur Kernaufgabe staatlichen Handelns erklärt, sondern auch konsequent als vorrangig betrachtet wird.

Antragsbegründung

Das internationale "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" vom 20.11.1989 (UN-Kinderrechtskonvention) - von Deutschland am 05.04.1992 ratifiziert - beschreibt in 54 Artikeln die grundsätzlich schutzwürdigen Rechte von Kindern, u.a. insbesondere das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht, das Recht auf Gesundheit, Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung, das Recht auf soziale Sicherheit, Bildung und Ausbildung.

Piratenpad

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Kinderrechtskonvention :



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Diskussion

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