TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Programmantrag - 012
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA012 |
Einreichungsdatum | 15.01.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Cain |
Antragstyp | Programmantrag |
Art des Programmantrags | Programmantrag |
Zuordnung zum Programmpunkt | Thüringer Verfassung |
Zusammenfassung des Antrags | Unvereinbarkeit von Regierungsamt mit Bundestags- und Landtagsmandat in Verfassung schreiben. |
Schlagwörter | Verfassung, Thüringen |
Datum der letzten Änderung | 19.03.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
AntragstitelÄnderung Artikel 72 der Thüringer Verfassung Antragstext Die PIRATEN Thüringen setzen sich für folgende Änderung der Thüringer Verfassung, zuletzt geändert durch das vierte Änderungsgesetz vom 11. Oktober 2004, ein:
Artikel 72 wird durch folgenden Absatz ergänzt: (3) Die Mitglieder der Landesregierung dürfen während ihrer Amtszeit kein Mandat in einem Landes- oder Bundesparlament in der Bundesrepublik Deutschland ausüben.AntragsbegründungDie Gewaltenteilung ist ein wichtiges Gut einer Demokratie. Mit diesem Antrag dürfen Mitglieder der Exekutive (Regierung) nicht mehr gleichzeitig Mitglieder der Legislative (Landtag, Bundestag) sein. Die Regierungsmitglieder sollen sich voll auf ihre Arbeit konzentrieren. Piratenpad
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Antragsvertagung |
AnregungenBitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen. DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
+ „Wäre es möglich, dass etwas genauer aus zu drücken? Müssen Regierungsmitglieder ihr Mandat zurückgeben oder wird es einfach ruhen gelassen und sie können nach ihrer Tätigkeit das Mandat wieder ausüben?“ YvesJandek
Unterstützung/Ablehung des AntragsPiraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen |