TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Programmantrag - 012: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 16. März 2013, 01:40 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA012
Einreichungsdatum 15.01.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Cain
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Thüringer Verfassung
Zusammenfassung des Antrags Unvereinbarkeit von Regierungsamt mit Bundestags- und Landtagsmandat in Verfassung schreiben.
Schlagwörter Verfassung, Thüringen
Datum der letzten Änderung 16.03.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Änderung Artikel 72 der Thüringer Verfassung

Antragstext

Die PIRATEN Thüringen setzen sich für folgende Änderung der Thüringer Verfassung, zuletzt geändert durch das vierte Änderungsgesetz vom 11. Oktober 2004, ein:

Artikel 72 wird durch folgenden Absatz ergänzt:

(3) Die Mitglieder der Landesregierung dürfen während ihrer Amtszeit kein Mandat in einem Landes- oder Bundesparlament in der Bundesrepublik Deutschland ausüben.

Antragsbegründung

Die Gewaltenteilung ist ein wichtiges Gut einer Demokratie.

Mit diesem Antrag dürfen Mitglieder der Exekutive (Regierung) nicht mehr gleichzeitig Mitglieder der Legislative (Landtag, Bundestag) sein.

Die Regierungsmitglieder sollen sich voll auf ihre Arbeit konzentrieren.

Piratenpad

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Verfassung :



Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen
+ „Wäre es möglich, dass etwas genauer aus zu drücken? Müssen Regierungsmitglieder ihr Mandat zurückgeben oder wird es einfach ruhen gelassen und sie können nach ihrer Tätigkeit das Mandat wieder ausüben?“ YvesJandek
+ „Bemerkung: Konkurrierend mit PA034.“ Schorsch

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen