TH:Landesparteitag 2013.3/Antragsportal/Programmantrag - 016
<- Zurück zum Antragsportal
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | PA016 |
Einreichungsdatum | 27.06.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Unterstrichmoepunterstrich |
Antragstyp | Programmantrag |
Art des Programmantrags | Programmantrag |
Zuordnung zum Programmpunkt | Bildung |
Zusammenfassung des Antrags | Studium ohne Hochschulzugangsberechtigung nach ThürHG |
Schlagwörter | Bildung, Hochschulpolitik, ThürHG |
Datum der letzten Änderung | 30.10.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | ![]() |
AntragstitelStudium ohne Studienzugangsberechtigung Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Landesprogramm im Kapitel "Wissensgesellschaft und Kultur" im Abschnitt "Universitäten und Hochschulen" als neuen Titel "Studium ohne Studienzugangsberechtigung" einzufügen.
Das Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) § 60 regelt im Allgemeinen den Hochschulzugang in Thüringen. Wir fordern eine Novellierung des ThürHG. Dabei sollen Berufstätige eine Studienzugangsberechtigung erhalten, obwohl sie keine Studienzugangsberechtigung besitzen. Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, müssen Berufstätige eine abgeschlossene staatlich anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren und drei Jahre Erfahrung in diesem Bereich vorweisen können. Das geplante Studium muss dem erlernten Beruf ähnlich sein, sonst ist eine Zugangsprüfung notwendig. Handelt es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang, so sind ein bestimmer Prozentsatz der Studienplätze an Berufstätige vergeben.Antragsbegründung
PiratenpadÄhnliche AnträgeBildung :
Antragsvertagung |
AnregungenBitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.
Auch wäre es dann irrelevant, auf welchem Weg sich der Bewerber seine Fähigkeiten angeeignet hat. Und die Problematik, dass Zensuren meist nichts über die im späteren Beruf benötigten Fähigkeiten aussagen wäre gleich mit vom Tisch. Ebenso müssen die physische & psychische Geeignetheit vorab mit gestestet werden. (Polizei, Lehrerausbildung u.a.) Diese Punkte dürften daher bei Bewerbern "aus der Praxis" eher keine Hinderungsgründe darstellen. Und es gab in der Vergangenheit leider schon z.B. Lehramtsanwärter, deren gesundheitliche Ungeeignetheit erst nach Ende des Studiums abgeprüft wurde und die sich dann als für diesen Beruf ungeeignet herausgestellt haben (bereits lange vorhandene Stimmknötchen [organischen Stimmstörung] festgestellt). - Käptn Nemo DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
Unterstützung/Ablehung des AntragsPiraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen |