TH:Landesparteitag 2013.3/Antragsportal/Programmantrag - 015

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA015
Einreichungsdatum 27.06.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Unterstrichmoepunterstrich
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Bildung
Zusammenfassung des Antrags Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Schlagwörter Bildung, Hochschulpolitik
Datum der letzten Änderung 03.11.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Apply.png Angenommen

Antragstitel

Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Landesprogramm im Kapitel "Wissensgesellschaft und Kultur" im Abschnitt "Universitäten und Hochschulen" als neuen Titel "Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung" einzufügen.

Um Behinderten und chronisch kranken Menschen die Möglichkeit einer qualitativen Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule zu gewähren, müssen folgende Möglichkeiten geschaffen werden:

  • Einen zentralen Ansprechpartner zur individuellen Beratung
  • Hörsäle sind barrierefrei zu gestalten
  • Die Universität/Fachhochschule hat einen Leitfaden zur Gewährung von Nachteilsausgleichen zu erstellen
  • Zugeständnisse sind durch Prüfungsausschuss zu bestätigen
  • Keine Zahlung von Langzeitstudiengebühren
  • Anpassung der allgemeinen Prüfungsordnung, so dass diese Menschen keine Prüfungsfristen einhalten müssen
Ist ein normales Studium aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich, dann ist ein Studium auf Sonderstudienplan umsetzbar.

Antragsbegründung

  • Genaue Beschreibung, wie wir uns ein Studium mit Behinderung/chronisch Kranken vorstellen.
  • wichtige Begründungen dazu, was alles nötig ist (besonders Sonderstudienplan)
  • abgesehen von der Barrierefreiheit braucht z.B. ein Rollstuhlfahrer mehr Platz als bisher vorhanden
  • Langzeitstudiengebühren greifen schneller wenn man den Studiengang gewechselt hat
  • Anpassung der allgemeinen PO. Dies geschah z.B. an der TU Ilmenau erst letztes Jahr.
    • TMBWK hat in einer Einzelfallentscheidung entschieden, dass man Prüfungsfristen aussetzen kann

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Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Bitte die "Behinderten" durch "Menschen mit Behinderung" ersetzen. - Kaelbchen19
  • falls es nicht schon geregelt ist: Nachteilsausgleiche vermögensunabhängig (auch von Angehörigen) zu gewähren - Markus0071

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen
- „Bei allem Verständnis für die Betroffenen, sind mir drei Formulierungen des Antrags bei weitem zu pauschal und damit ungerecht gegenüber Nicht-Betroffenen:

a) Welche Zugeständnisse sind durch Prüfungsausschuss zu bestätigen? Alle, beliebige? Wer bestimmt das nach welchen Kriterien?

b) Keine Zahlung von Langzeitstudiengebühren, egal welcher Art die Behinderung ist? Warum soll jemand, der leicht gehbehindert ist, ohne Gebühren beliebig lange studieren dürfen? Irgendein Grund?

c) Anpassung der allgemeinen Prüfungsordnung, so dass diese Menschen keine Prüfungsfristen einhalten müssen? Gar keine? NIe nicht? Damit würde man diesen Menschen gerade im Bachelor/Master-System einen Bärendienst erweisen.

Derart pauschale, von der konkreten Behinderung vollig unabhängige Privilegien verstossen m. E. klar gegen den Gleichheitsgrundsatz.

Bitte a) bis c) geeignet (von Grad und Art der Behinderung abhängig) reformulieren oder am besten ganz streichen, dann ist der Antrag m.E. gut. Wie gestellt aber definitiv nicht...“ Cbeckstein

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen