TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Programmantrag - 021

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA021
Einreichungsdatum 19.03.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Cain
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Thüringer Verfassung
Zusammenfassung des Antrags Unvereinbarkeit von Regierungsamt mit Bundestags- und Landtagsmandat in Verfassung schreiben.
Schlagwörter Verfassung, Thüringen
Datum der letzten Änderung 24.05.2013
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis Redo.png Zurückgezogen

Antragstitel

Änderung Artikel 72 der Thüringer Verfassung

Antragstext

Die PIRATEN Thüringen setzen sich für folgende Änderung der Thüringer Verfassung, zuletzt geändert durch das vierte Änderungsgesetz vom 11. Oktober 2004, ein:

Artikel 72 wird durch folgenden Absatz ergänzt:

(3) Die Mitglieder der Landesregierung dürfen während ihrer Amtszeit kein Mandat in einem Landes- oder Bundesparlament in der Bundesrepublik Deutschland ausüben.

Antragsbegründung

Die Gewaltenteilung ist ein wichtiges Gut einer Demokratie.

Mit diesem Antrag dürfen Mitglieder der Exekutive (Regierung) nicht mehr gleichzeitig Mitglieder der Legislative (Landtag, Bundestag) sein.

Die Regierungsmitglieder sollen sich voll auf ihre Arbeit konzentrieren.

Der Antrag wurde zurückgezogen und als Positionspapier neu gestellt.

Piratenpad

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Verfassung :



Anregungen

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Diskussion

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Dafür
Dagegen

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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen