TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 013
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | X013 |
Einreichungsdatum | 24.05.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Cain |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Art des sonstigen Antrags | Positionspapier |
Zusammenfassung des Antrags | Unvereinbarkeit von Regierungsamt mit Bundestags- und Landtagsmandat in Verfassung schreiben. |
Schlagwörter | Verfassung, Thüringen |
Datum der letzten Änderung | 23.06.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Angenommen |
AntragstitelÄnderung Artikel 72 der Thüringer Verfassung Antragstext Der LAndesparteitag möge folgendes Positionspapier beschließen:
"Die PIRATEN Thüringen setzen sich für folgende Änderung der Thüringer Verfassung, zuletzt geändert durch das vierte Änderungsgesetz vom 11. Oktober 2004, ein: Artikel 72 wird durch folgenden Absatz ergänzt: (3) Die Mitglieder der Landesregierung dürfen während ihrer Amtszeit kein Mandat in einem Landes- oder Bundesparlament in der Bundesrepublik Deutschland ausüben."AntragsbegründungDie Gewaltenteilung ist ein wichtiges Gut einer Demokratie. Mit diesem Antrag dürfen Mitglieder der Exekutive (Regierung) nicht mehr gleichzeitig Mitglieder der Legislative (Landtag, Bundestag) sein. Die Regierungsmitglieder sollen sich voll auf ihre Arbeit konzentrieren. Piratenpad
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