TH:Landesparteitag 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 033
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AntragstitelRe-Regulierung der Leiharbeit I Antragstext Die PIRATEN Thüringen sprechen sich dafür aus, das Synchronisationsverbot wieder in das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) aufzunehmen. Sachgrundbefristungen auf der Grundlage von zeitlich befristeten Aufträgen von Entleihunternehmen sind zu verbieten. Derartige Befristungen sollen nur im Fall von Schwangerschafts/Elternzeit-Vertretung oder bei längerer Krankheit von Mitarbeitern möglich sein. Ergänzend soll eine Kündigung des Mitarbeiters durch den Verleiher nur möglich sein, wenn der Verleiher nachweist, dass er sich angemessen um eine Weitervermittlung seines Mitarbeiters in einen neuen Entleihbetrieb bemüht hat.
AntragsbegründungDas Synchronisationsverbot untersagt es Leiharbeitsfirmen, Mitarbeiter nur für die Dauer eines Leihvertrages mit einem Kundenunternehmen einzustellen. Es wurde 2003 durch das "Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (Hartz I) abgeschafft. Leiharbeit gilt als Instrument zur Abfederung kurzzeitiger Auftragsspitzen. Damit gehören zeitlich befristete Aufträge zum normalen Geschäft von Personalserviceagenturen. Der Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen für die Dauer der Entleihzeit benachteiligt den Mitarbeiter unangemessen, indem das unternehmerische Risiko auf ihn verlagert wird. Außerdem wird dadurch der Kündigungsschutz unterlaufen. Piratenpad
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AnregungenBitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen. DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
+ „den Teil mit der Kündigung bitte einschränken/präzisieren, ansonsten wäre überhauptkeine Kündigung mehr möglich, was wohl nicht Ziel des Antrages ist“ Käptn Nemo
Unterstützung/Ablehung des AntragsPiraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen |