TH:Landesparteitag 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 034
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA034 |
Einreichungsdatum | 05.10.2012 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Heidrun Jänchen und Clemens Beckstein |
Antragstyp | Programmantrag |
Art des Programmantrags | Programmantrag |
Zuordnung zum Programmpunkt | 4.2.2 |
Zusammenfassung des Antrags | Re-Regulierung der Leiharbeit - Wiedereinführung einer maximalen Verleihdauer von Arbeitskräften |
Schlagwörter | Leiharbeit, Regulierung, Verleihdauer von Arbeitskräften |
Datum der letzten Änderung | 25.10.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
AntragstitelRe-Regulierung der Leiharbeit II Antragstext Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt, dass das Überlassen von Arbeitnehmern "vorübergehend" erfolgt, definiert diesen Zeitraum jedoch nicht. Ein Verleih soll grundsätzlich nur noch für eine Höchstdauer von 12 Monaten erlaubt sein.
Bei Unterbrechungen von höchstens einem Monat sind die Einsatzzeiten zu addieren.
AntragsbegründungDurch die unklare Formulierung "vorübergehend" ist keine Rechtssicherheit gegeben. Bei einer Verleihdauer von mehr als 12 Monaten ist von dauerhaft anfallender Arbeit auszugehen. Da Leiharbeiter schlechter gestellt sind als Stammarbeitskräfte, ist die Übernahme in ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher anzustreben. Auch bei Lohnangleichung werden Leiharbeiter benachteiligt, etwa durch Nichtbeteiligung an Sonderzahlungen, betrieblicher Altersvorsorge, Betriebskindergärten, Weiterbildung usw. Außerdem beeinträchtigt dauerhafte Leiharbeit die Planbarkeit des Lebens. Kurzzeitige Unterbrechungen könnten ebenfalls genutzt werden, um die maximale Verleihdauer zu umgehen. Piratenpad
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