TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Programmantrag - 026: Unterschied zwischen den Versionen

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Ausgeschlossen  vom aktiven und passiven Wahlrecht sind Personen, für die zur Besorgung  aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist oder die nach  einer Straftat wegen Gemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen  Krankenhaus untergebracht sind. Wer wegen eines Verbrechens zu einer  Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert  automatisch sein passives Wahlrecht für fünf Jahre. Darüber hinaus kann  ein Gericht das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre  unter bestimmten Vorraussetzungen bei politischen Straftaten entziehen. http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html
 
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Menschen mit Behinderungen sollen bei Wahlen gleichberechtigt sein. Diese immer noch nicht selbstverständliche Forderung wurde durch die 2006 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) dauerhaft ins Bewusstsein gerückt. Auch Menschen mit Behinderungen haben
 
das uneingeschränkte Recht, gleichberechtigt mit anderen zu wählen und gewählt zu werden. Diskriminierungen gleich welcher Art, ob direkt oder indirekt, sind nach der BRK ausdrücklich untersagt. Mit ihrer Konkretisierung der anerkannten wahlrechtlichen Grundsätze und ihrem Fokus auf unterstützte Selbstbestimmung, Inklusion und Partizipation behinderter Menschen beeinflusst die BRK das Verständnis anderer internationaler Menschenrechtsübereinkommen und des Grundgesetzes gleichermaßen. Sie zwingt dazu, existierende Rechtsauslegungen zu überdenken und
 
überkommene Beschränkungen aufzuheben. In Bezug auf Deutschland werden aus dieser Perspektive zwei Problemfelder erkennbar: erstens die Gewährleistung einer barrierefreien Ausübung des Wahlrechts und zweitens die gesetzliche Anerkennung des Wahlrechts aller Menschen mit Behinderungen.
 
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Integration kann nur über politische Beteiligung  gelingen. Wer sich in Deutschland Zuhause fühlen soll, muss bei  politischen Entscheidungen vor Ort mitbestimmen können.  Während Bürger von EU-Staaten das kommunale Wahlrecht in Deutschland  haben, sind Bürger anderer Staaten wie z.B. der Türkei von der  politischen Teilhabe in ihrer Gemeinde vollkommen ausgeschlossen. 
 
In Deutschland, Frankreich und Österreich, jenen Staaten mit dem  höchsten Anteil von Ausländern an der gesamten Wohnbevölkerung, bleibt  den Migranten das kommunale Wahlrecht mit dem Hinweis auf die  Möglichkeit des Erwerbs der Staatsbürgerschaft bis auf weiteres  verwehrt.
 
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In Deutschland, Frankreich und Österreich, jenen Staaten mit dem  höchsten Anteil von Ausländern an der gesamten Wohnbevölkerung, bleibt  den Migranten das kommunale Wahlrecht mit dem Hinweis auf die  Möglichkeit des Erwerbs der Staatsbürgerschaft bis auf weiteres  verwehrt. <br>
 
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Version vom 15. Februar 2013, 22:06 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA026
Einreichungsdatum 14.02.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller AlBern
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Demokratie & Bürgerbeteiligung
Zusammenfassung des Antrags Das Recht zu wählen und gewählt zu werden, ist nicht irgendein Recht. In einem demokratischen Gemeinwesen ist das Wahlrecht das politische Grundrecht schlechthin.
Schlagwörter Wahlrecht, Integration, Inklusion, Demokratie
Datum der letzten Änderung 15.02.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Wahlrecht ist Menschenrecht

Antragstext

==Wahlrecht ist Menschenrecht==

Das Recht zu wählen und gewählt zu werden, ist nicht irgendein Recht. In einem demokratischen Gemeinwesen ist das Wahlrecht das politische Grundrecht schlechthin. Umso gravierender ist es dann, wenn ein Viertel der deutschen Bevölkerung von dem Gebrauch des Wahlrechts - und somit auch vom politischen Willensprozess - ausgeschlossen wird. Eine Gesellschaft, die einen Teil der Bevölkerung von politischen Entscheidungen ausschließt, verliert ihre demokratischen Grundlagen.
Die PIRATEN Thüringen sehen die umfassende, selbstbestimmte politische Partizipation als Ziel und verlangen daher, Wahlen inklusiv auszugestalten, für alle Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen und hierbei jegliche Diskriminierung zu vermeiden.

Politische Teilhabe und Mitwirkung an Demokratie darf nicht abhängig sein vom Geschlecht, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauung, des Alters oder der Behinderung.

Antragsbegründung

In einer parlamentarischen Demokratie werden politische Entscheidungen von Abgeordneten getroffen, die von Wahlberechtigten gewählt werden, deren Interessen sie vertreten sollen. Aber die Interessen der nicht wahlberechtigten Menschen werden oftmals erkennbar vernachlässigt - obwohl die Abgeordneten eigentlich Vertreter der gesamten Bevölkerung sein sollten. Denn Politik wird hauptsächlich für die gemacht, die wählen dürfen.
Ausgeschlossen vom aktiven und passiven Wahlrecht sind Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist oder die nach einer Straftat wegen Gemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert automatisch sein passives Wahlrecht für fünf Jahre. Darüber hinaus kann ein Gericht das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre unter bestimmten Vorraussetzungen bei politischen Straftaten entziehen.
Quelle: http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html
Inklusion
Menschen mit Behinderungen sollen bei Wahlen gleichberechtigt sein. Diese immer noch nicht selbstverständliche Forderung wurde durch die 2006 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) dauerhaft ins Bewusstsein gerückt. Auch Menschen mit Behinderungen haben das uneingeschränkte Recht, gleichberechtigt mit anderen zu wählen und gewählt zu werden. Diskriminierungen gleich welcher Art, ob direkt oder indirekt, sind nach der BRK ausdrücklich untersagt. Mit ihrer Konkretisierung der anerkannten wahlrechtlichen Grundsätze und ihrem Fokus auf unterstützte Selbstbestimmung, Inklusion und Partizipation behinderter Menschen beeinflusst die BRK das Verständnis anderer internationaler Menschenrechtsübereinkommen und des Grundgesetzes gleichermaßen. Sie zwingt dazu, existierende Rechtsauslegungen zu überdenken und überkommene Beschränkungen aufzuheben. In Bezug auf Deutschland werden aus dieser Perspektive zwei Problemfelder erkennbar: erstens die Gewährleistung einer barrierefreien Ausübung des Wahlrechts und zweitens die gesetzliche Anerkennung des Wahlrechts aller Menschen mit Behinderungen.
Quelle: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/policy_paper_18_gleiches_wahlrecht_fuer_alle.pdf
Integration
Integration kann nur über politische Beteiligung gelingen. Wer sich in Deutschland Zuhause fühlen soll, muss bei politischen Entscheidungen vor Ort mitbestimmen können. Während Bürger von EU-Staaten das kommunale Wahlrecht in Deutschland haben, sind Bürger anderer Staaten wie z.B. der Türkei von der politischen Teilhabe in ihrer Gemeinde vollkommen ausgeschlossen. In Deutschland, Frankreich und Österreich, jenen Staaten mit dem höchsten Anteil von Ausländern an der gesamten Wohnbevölkerung, bleibt den Migranten das kommunale Wahlrecht mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des Erwerbs der Staatsbürgerschaft bis auf weiteres verwehrt.
Quelle: http://nrw.mehr-demokratie.de/argumente-auslaenderwahlrecht.html

Piratenpad

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Wahlrecht :



Anregungen

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Diskussion

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Dagegen
„Wahlrecht ist kein Menschenrecht - Lebten wir in einer Anarchie/direkten Demokratie/..., gäbe es gar keine Wahlen. Du solltest also zumindest den Titel ändern. Über den Inhalt wird sicher zum LPT diskutiert werden =)“ Blumenauseis

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