TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Programmantrag - 023

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA023
Einreichungsdatum 14.02.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller PeterGold
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Demokratie & Bürgerbeteiligung
Zusammenfassung des Antrags Das Wahlrecht soll bei Kommunalwahlen auf 14 und bei Landtagswahlen auf gesenkt werden.
Schlagwörter Wahlrecht, Wahlalter, Senkung
Datum der letzten Änderung 17.03.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Apply.png Angenommen

Antragstitel

Wahlrecht ab 14 bzw. 16

Antragstext

Senkung des Wahlalters

Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit 16 beginnen viele Heranwachsende eine Berufsausbildung. Ihre Lebensumstände werden stark durch Entscheidungen in Kommunen und Land beeinflusst.

Junge Politik ist nachhaltige Politik. Aufgrund des demographischen Wandels und der damit verbundenen Überalterung der Gesellschaft, stellen junge Wähler inzwischen eine Minderheit dar. Deshalb müssen die Belange der kommenden Generationen auf besondere Weise gestärkt werden. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlalter von 14 Jahren und das Wahlrecht auf Landesebene ab 16 Jahren ein.

Antragsbegründung

Teilweise steht die Begründung ja schon im Antragstext. Deswegen will ich hier noch einmal kurz wiedergeben, was für diesen, meiner Meinung nach, Minimalkonsenz spricht.

Kommunalwahlrecht ab 14:

Wie bereits im Antragtext steht, ist man ab 14 strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Daraus entstehen neue Rechte aber auch Pflichten der Jugendlichen. Diese Rechte und Pflichten sollen dann eben um ein kommunales Wahlrecht ergänzt werden, damit sie zumindest schon im Kleinen Einfluss auf die Umstände reagieren können, die sie betrifft.

Auch hierfür spricht, dass es bei Einwohneranträge laut der Thüringer Kommunalordnung so ist, dass auch da Menschen ab 14 mit unterschreiben dürfen und somit dabei helfen den Antrag übers Quorum zu schaffen. [1]

Landeswahlrecht ab 16:

Ebenfalls im Text steht, dass viele Jugendliche ab 16 eine Ausbildung beginnen. Damit verbunden gibt es auch nicht wenige, die ihr Lebensumfeld ändern und sogar eine eigene Wohnung haben. Ab 16 ist es möglich mit Erlaubnis der Eltern zu heiraten. Ab 17 darf man ein Fahrzeug, mit Einschränkungen, führen. Warum also sollte man da keinen Einfluss auf die Politik des Landes haben, wenn man doch auch durch diese Neuerungen wieder mehr Pflichten aufgebürdet bekommt, die teilweise im Land beschieden werden.

Mir ist bewusst, dass man durch den ersten Teil des Antrages das Thüringer Kommunalwahlgesetz [2] und beim zweiten Teil sogar die Thüringer Verfassung [3] ändern muss, um das zu gewährleisten.

[1] http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/wss/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-KomOTH2003pG5&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#jlr-KomOTH2003V9P16%20jlr-KomOTH2003V8P16

[2] http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/1azu/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=53&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-KomWGTHV2P1#focuspoint

[3] http://www.landesrecht-thueringen.de/jportal/portal/t/1anq/page/bsthueprod.psml;jsessionid=F620112D271F7908B741DACA9A5F0B08.jp85?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VerfTHpArt46#focuspoint

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Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen
- „14 halte ich für zu jung, 16 ist OK.“ SteffenO
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Weil? Also, warum ist 14 zu jung? Wenn sie doch schon die Möglichkeit haben, über etwas so einschneidendes in ihrem Leben, wie die Religion selber zu bestimmen oder nach unserer Kommunalordnung als Unterschriftengeber für einen Einwohnerantrag herhalten können? - PeterGold
+ „Aktives oder passives Wahlrecht? Oder beides?“ Irmgard
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Aktives Wahlrecht. Passives Wahlrecht würde noch einen ganzen weiteren Rattenschwanz verlangen, da sich das aufgrund der eingeschränkten Geschäftsfähigkeit nicht so einfach lösen würde. - PeterGold
+ „Gegen eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ist nichts einzuwenden. Im Idealfall als Kombination aus aktivem und passivem Wahlrecht. Letzteres ist sehr wichtig, ansonsten werden die "Belange der kommenden Generationen" dadurch gestärkt, dass sie die Älteren wählen dürfen!?

Der Antrag ist m.E. nicht besonders gut formuliert. Es werden Aussagen gemacht, die einfach so begründungslos im Raum stehen oder sich nicht von selbst erschließen. Z.B. warum "junge Politik" (was immer das sein mag) automatisch "nachhaltig" sein soll.“ Frank11

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"Fürchte dich vor den alten Männern; ihnen ist die Zukunft egal." - George Bernard Shaw - PeterGold
„Bemerkung: Konkurrierend zu PA026.“ Schorsch

Unterstützung/Ablehung des Antrags

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