TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Programmantrag - 026

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA026
Einreichungsdatum 14.02.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller AlBern
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Demokratie & Bürgerbeteiligung
Zusammenfassung des Antrags Das Recht zu wählen und gewählt zu werden, ist nicht irgendein Recht. In einem demokratischen Gemeinwesen ist das Wahlrecht das politische Grundrecht schlechthin.
Schlagwörter Wahlrecht, Integration, Inklusion, Demokratie
Datum der letzten Änderung 08.10.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Cancel.png Abgelehnt

Antragstitel

Wahlrecht ist Menschenrecht

Antragstext

==Wahlrecht ist Menschenrecht==

Das Recht zu wählen und gewählt zu werden, ist nicht irgendein Recht. In einem demokratischen Gemeinwesen ist das Wahlrecht das politische Grundrecht schlechthin. Umso gravierender ist es dann, wenn ein Viertel der deutschen Bevölkerung von dem Gebrauch des Wahlrechts - und somit auch vom politischen Willensprozess - ausgeschlossen wird. Eine Gesellschaft, die einen Teil der Bevölkerung von politischen Entscheidungen ausschließt, verliert ihre demokratischen Grundlagen.
Die PIRATEN Thüringen sehen die umfassende, selbstbestimmte politische Partizipation als Ziel und verlangen daher, Wahlen inklusiv auszugestalten, für alle Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen und hierbei jegliche Diskriminierung zu vermeiden.

Politische Teilhabe und Mitwirkung an Demokratie darf nicht abhängig sein vom Geschlecht, der Abstammung, der Rasse, der Sprache, der Heimat und Herkunft, des Glaubens, der religiösen oder politischen Anschauung, des Alters oder der Behinderung.

Antragsbegründung

In einer parlamentarischen Demokratie werden politische Entscheidungen von Abgeordneten getroffen, die von Wahlberechtigten gewählt werden, deren Interessen sie vertreten sollen. Aber die Interessen der nicht wahlberechtigten Menschen werden oftmals erkennbar vernachlässigt - obwohl die Abgeordneten eigentlich Vertreter der gesamten Bevölkerung sein sollten. Denn Politik wird hauptsächlich für die gemacht, die wählen dürfen.
Ausgeschlossen vom aktiven und passiven Wahlrecht sind Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist oder die nach einer Straftat wegen Gemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert automatisch sein passives Wahlrecht für fünf Jahre. Darüber hinaus kann ein Gericht das aktive und passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre unter bestimmten Vorraussetzungen bei politischen Straftaten entziehen.
Quelle: http://www.wahlrecht.de/lexikon/ausschluss.html
Inklusion
Menschen mit Behinderungen sollen bei Wahlen gleichberechtigt sein. Diese immer noch nicht selbstverständliche Forderung wurde durch die 2006 verabschiedete UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) dauerhaft ins Bewusstsein gerückt. Auch Menschen mit Behinderungen haben das uneingeschränkte Recht, gleichberechtigt mit anderen zu wählen und gewählt zu werden. Diskriminierungen gleich welcher Art, ob direkt oder indirekt, sind nach der BRK ausdrücklich untersagt. Mit ihrer Konkretisierung der anerkannten wahlrechtlichen Grundsätze und ihrem Fokus auf unterstützte Selbstbestimmung, Inklusion und Partizipation behinderter Menschen beeinflusst die BRK das Verständnis anderer internationaler Menschenrechtsübereinkommen und des Grundgesetzes gleichermaßen. Sie zwingt dazu, existierende Rechtsauslegungen zu überdenken und überkommene Beschränkungen aufzuheben. In Bezug auf Deutschland werden aus dieser Perspektive zwei Problemfelder erkennbar: erstens die Gewährleistung einer barrierefreien Ausübung des Wahlrechts und zweitens die gesetzliche Anerkennung des Wahlrechts aller Menschen mit Behinderungen.
Quelle: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/uploads/tx_commerce/policy_paper_18_gleiches_wahlrecht_fuer_alle.pdf
Integration
Integration kann nur über politische Beteiligung gelingen. Wer sich in Deutschland Zuhause fühlen soll, muss bei politischen Entscheidungen vor Ort mitbestimmen können. Während Bürger von EU-Staaten das kommunale Wahlrecht in Deutschland haben, sind Bürger anderer Staaten wie z.B. der Türkei von der politischen Teilhabe in ihrer Gemeinde vollkommen ausgeschlossen. In Deutschland, Frankreich und Österreich, jenen Staaten mit dem höchsten Anteil von Ausländern an der gesamten Wohnbevölkerung, bleibt den Migranten das kommunale Wahlrecht mit dem Hinweis auf die Möglichkeit des Erwerbs der Staatsbürgerschaft bis auf weiteres verwehrt.
Quelle: http://nrw.mehr-demokratie.de/argumente-auslaenderwahlrecht.html

Piratenpad

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Wahlrecht :



Anregungen

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Diskussion

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Dafür
Dagegen
+ „Wahlrecht ist kein Menschenrecht - Lebten wir in einer Anarchie/direkten Demokratie/..., gäbe es gar keine Wahlen. Du solltest also zumindest den Titel ändern. Über den Inhalt wird sicher zum LPT diskutiert werden =)“ Blumenauseis
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Sehe ich nicht so. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte [1], verabschiedet am 10. Dezember 1948 per Resolution 217 A (III) durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen, erklärt Artikel 21 das Wahlrecht zu einem Menschenrecht. - AlBern
- „Dass im Antrag mit dem Ziel der Antidiskriminierung trotzdem der Begriff "Rasse" verwendet wird, finde ich witzig. Von welchen Rassen ist hier die Rede und auf welchem Rassekonzept basiert diese Einteilung?

Der Antrag versucht außerdem das - schon einmal auf einem LPT negativ abgestimmte - Problem der Wahlalterabsenkung quasi nebenbei mit zu erledigen, ohne das irgendwie zu begründen oder dafür neue Argumente anzuführen.“ Frank11

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Zum Thema Rasse empfehle ich das Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 3 [2]. Das etwas auf einem LPT negativ abgestimmt wurde, sollte uns nicht daran hindern Probleme auch aus einem anderen Blickwinkel zu sehen und zu lösen. - AlBern
- „So sehr ich dem Rest des Antrags zustimme, kann ich nicht dafür stimmen. Der Begriff Rasse im Bezug auf die Art Homo sapiens ist überholt und dient im Bezug auf Menschen eigentlich nur noch als Synonym für Volk. Nur weil im Grundgesetz noch niedergeschrieben muss dies nicht auch bedeuten, dass dieser Begriff durch unserem Programm weiter zementiert wird.

Ich lehne diesen Begriff ab, wenn es nicht um Tierzucht oder den entsprechenden Kontext zur Aufklärung und Erläuterung des Rassismus geht.“ Gilbert

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Man kann doch den Antrag erst einmal annehmen und ihm beim nächsten Mal verbessern. So lange die Intention klar ist und auch gut ist, sehe ich keine Probleme darin auch erst einmal einen nicht ganz so guten Antrag anzunehmen. 2013.2 können wir ja dann den Begriff "Rasse" rauskicken. - PeterGold
- „Die Intension ist gut. Ich würde jedoch ablehnen, da dieser Antrag auch ein Wahlrecht ab Geburt einschließt. Die Willensbildung von Kinder und Jugendlichen ist jedoch erst mit 12-16 abgeschlossen.“ Henry
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Die Willensbildung ist niemals abgeschlossen. Nur mal so. - PeterGold
+ „Bemerkung: Konkurrierend zu PA023.“ Schorsch

Unterstützung/Ablehung des Antrags

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