TH:Landesparteitag 2013.3/Antragsportal/Programmantrag - 016

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA016
Einreichungsdatum 27.06.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Unterstrichmoepunterstrich
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Bildung
Zusammenfassung des Antrags Studium ohne Hochschulzugangsberechtigung nach ThürHG
Schlagwörter Bildung, Hochschulpolitik, ThürHG
Datum der letzten Änderung 30.10.2013
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis Redo.png Zurückgezogen

Antragstitel

Studium ohne Studienzugangsberechtigung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Landesprogramm im Kapitel "Wissensgesellschaft und Kultur" im Abschnitt "Universitäten und Hochschulen" als neuen Titel "Studium ohne Studienzugangsberechtigung" einzufügen.

Das Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) § 60 regelt im Allgemeinen den Hochschulzugang in Thüringen. Wir fordern eine Novellierung des ThürHG. Dabei sollen Berufstätige eine Studienzugangsberechtigung erhalten, obwohl sie keine Studienzugangsberechtigung besitzen. Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, müssen Berufstätige eine abgeschlossene staatlich anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren und drei Jahre Erfahrung in diesem Bereich vorweisen können.

Das geplante Studium muss dem erlernten Beruf ähnlich sein, sonst ist eine Zugangsprüfung notwendig.

Handelt es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang, so sind ein bestimmer Prozentsatz der Studienplätze an Berufstätige vergeben.

Antragsbegründung

Piratenpad

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Antragsvertagung


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Würde man die Studienzulassung grundsätzlich von dem bestehen einer Aufnahmeprüfung abhängig machen (im Sport- & Kulturbereich bereits die Regel), müßte man sich um diese Problematik keinerlei Gedanken mehr machen.

Auch wäre es dann irrelevant, auf welchem Weg sich der Bewerber seine Fähigkeiten angeeignet hat. Und die Problematik, dass Zensuren meist nichts über die im späteren Beruf benötigten Fähigkeiten aussagen wäre gleich mit vom Tisch. Ebenso müssen die physische & psychische Geeignetheit vorab mit gestestet werden. (Polizei, Lehrerausbildung u.a.) Diese Punkte dürften daher bei Bewerbern "aus der Praxis" eher keine Hinderungsgründe darstellen. Und es gab in der Vergangenheit leider schon z.B. Lehramtsanwärter, deren gesundheitliche Ungeeignetheit erst nach Ende des Studiums abgeprüft wurde und die sich dann als für diesen Beruf ungeeignet herausgestellt haben (bereits lange vorhandene Stimmknötchen [organischen Stimmstörung] festgestellt). - Käptn Nemo

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen