TH:Landesparteitag 2013.3/Antragsportal/Programmantrag - 014

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA014
Einreichungsdatum 27.06.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Unterstrichmoepunterstrich
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmänderungsantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Bildung
Zusammenfassung des Antrags Text an aktuelle BaföG-Bestimmungen angepasst
Schlagwörter Bildung, Hochschulpolitik, BAföG
Datum der letzten Änderung 03.11.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Cancel.png Abgelehnt

Antragstitel

Keine Studiengebühren und Freier Zugang zu Hochschulbildung, Recht auf Masterplatz

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text

Wir lehnen sowohl Studiengebühren als auch versteckte Gebühren über Verwaltungskostenbeiträge ab. Förderung durch Dritte soll eine Ergänzung, nicht aber der Regelfall werden. Das BAföG soll so geändert werden, dass auch Studierende, welche älter als dreißig Jahre sind, diese Förderung in Anspruch nehmen können. Ebenso soll das BAföG elternunabhängig gestaltet werden. Studenten, die ein Studium beginnen, sollten weiterhin das Recht haben, dieses im Fall ausreichender Leistungen zu beenden. Aus diesem Grund soll jedem Studierenden, der ein Bachelor-Studium an einer Hochschule beginnt, ein Platz in einem konsekutiven Masterstudiengang der selben Hochschule garantiert sein. Bei der Auswahl der Bewerber soll maximale Chanchengleichheit gelten. Aus diesem Grund ist insbesondere der Numerus Clausus für zulassungsbeschränkte Studiengänge zu kritisieren. Stattdessen sollen die Hochschulen eigene, von Abschlussnoten unabhängige, Bewerbungsverfahren etablieren.

durch den neuen Text

Wir lehnen sowohl Studiengebühren als auch versteckte Gebühren über Verwaltungskostenbeiträge ab. Förderung durch Dritte soll eine Ergänzung, nicht aber der Regelfall werden.

Das BAföG soll so geändert werden, dass Studierende

  • welche bereits das dreißigste Lebensjahr vollendet haben, eine Studienförderung in Anspruch nehmen können. Diese Regelung gilt auch für das Schüler-BAföG.
  • Die Förderung eines Masterstudiums ist bis zum 35. Lebensjahr möglich.
  • Das BAfÖG soll elternunabhängig gestaltet werden.

Studenten, die ein Studium beginnen, sollten weiterhin das Recht haben, dieses im Fall ausreichender Leistungen zu beenden. Aus diesem Grund soll jedem Studierenden, der ein Bachelor-Studium an einer Hochschule beginnt, ein Platz in einem konsekutiven Masterstudiengang der selben Hochschule garantiert sein. Bei der Auswahl der Bewerber soll maximale Chanchengleichheit gelten. Aus diesem Grund ist insbesondere der Numerus Clausus für zulassungsbeschränkte Studiengänge zu kritisieren.

Stattdessen sollen die Hochschulen eigene, von Abschlussnoten unabhängige, Bewerbungsverfahren etablieren.

zu ersetzen.

Antragsbegründung

Das BAföG hat sich 2011 geändert. Für Studenten: Bachelor bis 30 Jahre und Master bis 35 Jahre. Für Schüler-BAföG bis zum 30. LJ. Habe den Text auf unser Programm angepasst.

Piratenpad

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Antragsvertagung


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen
- „Begründung? Irgendeine?

Warum sollen Kinder reicher Eltern BaföG bekommen und damit das BaföG-Budget für Kinder weniger reicher Eltern mindern?

Und Bachelor/Master sollten --- nicht nur wg. der damit verbundenen BaföG-Problematik sondern u.a. auch wg. der Zulassungsproblematik für den Master --- wieder komplett abgeschafft und zum bewährten Diplom zurückgegangen werden. Bachelor/Master sind Ausbildungs- und keine Bildungsmaßnahmen.“ Cbeckstein

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen