TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 002

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Antragsübersicht

Antragsnummer X002
Einreichungsdatum 16.01.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Wieland
Antragstyp Sonstiger Antrag
Art des sonstigen Antrags Positionspapier
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei Thüringen lehnt die Einführung einer gesetzlichen Quote

für Beschäftigung ab.

Schlagwörter Quote, Gleichberechtigung
Datum der letzten Änderung 22.02.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Ablehnung einer gesetzlichen Quote

Antragstext

Die PIRATEN Thüringen wenden sich gegen jede Form von Geschlechterdiskriminierung. Daher unterstützen

wir alle Massnahmen, die geeignet sind, die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu gewährleisten. Eine gesetzlich vorgeschriebene geschlechterspezifische Beschäftigungsquote sehen wir nicht als geeignete

Massnahme an.

Antragsbegründung

Eine derartige Quote würde massive verfassungsrechtliche und privatrechtliche Probleme aufwerfen. Auf der Seite des staatlichen Handelns regelt Art. 3, Grundgesetz folgendes: (1) Alle Menschen sind vor demGesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Dieser Artikel des Grundgesetzes macht eine gesetzlich vorgeschriebene Quote, die Männern und Frauen nicht exakt die gleiche staatliche Förderung garantiert (und damit nur wiederholen würde, was bereits im GG steht, also sinnlos wäre), verfassungsrechtlich unmöglich. Es wäre nur eine Frage der Zeit, bis eine Normenkontrollklage die Aufhebung einer gesetzlichen Vorschrift erzwingen würde, die die faktische Bevorteilung eines Geschlechtes durch die gezielte Benachteiligung des anderen fordert. Im Verhältnis der Bürger untereinander und speziell im Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis stellt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durch sog. Diskriminierungsverbote sicher, dass niemand aufgrundvon ˆ Rasse und ethnischer Herkunft, ˆ Geschlecht, ˆ Religion und Weltanschauung, ˆ Behinderung, ˆ Alter (jedes Lebensalter) oder ˆ sexueller Identität

benachteiligt werden darf. Eine gesetzliche Quote, die Männern und Frauen nicht exakt die gleichen Karriere-Chancen garantiert, also eines der beiden Geschlechter auf Kosten des anderen gezielt diskriminiert, wäre folglich mit dem AGG unvereinbar. Im Arbeitsverhältnis sind Vereinbarungen, die gegen Diskriminierungsverbote verstoÿen, unwirksam (Ÿ 7 Abs. 2 AGG). Eine Ungleichbehandlung kann zwar im Einzelfall gerechtfertigt sein, wenn dadurch auf angemessene Weise eine bestehende Diskriminierung beseitigt wird (Ÿ 5, Ÿ 8 bis Ÿ 10 AGG). Ein absoluter Vorrang der vor Diskriminierung geschützten Gruppe, wie ihn eine gesetzliche Geschlechter-Quote vorsehen würde, ist dabei jedoch ausgeschlossen. Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts ist nach dem AGG nur zulässig, wenn das Geschlecht wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine unverzichtbare Voraussetzung für die Tätigkeit ist. Unabhängig davon ist eine Quote immer nur eine Symptombekämpfung und keine Lösung bestehender, realer Probleme. Insbesondere in der aktuellen Fokussierung auf die Vertretung von Frauen in Aufsichtsräten von DAX-Unternehmen wäre eine solche Quote auch allgemeingesellschaftlich völlig irrelevant, weil der überwältigende Teil der Frauen gar keinen Nutzen aus ihr ziehen könnte. Eine wirkliche Gleichberechtigung benötigt sinnvollere Maÿnahmen wie Investitionen in eine ausreichende Kinderbetreuung und Ganztagsschulen, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, einen angemessenen Mindestlohn und eine grundlegende Verbesserung der finanziellen Situation von Alleinerziehenden.

Piratenpad

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Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Jede Maßnahme muss auf Wirksamkeit überprüft werden. Dafür müssen Ziele definiert werden. Die reine quotierte Anwesenheit von Frauen scheint kein eigentliches Ziel der Gesellschaft zu sein. - Manfred TH

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen
- „Leider brauchen wir aber eine Quote, weil sich von allein nix ändert. Über höhe und dauer (bzw. Förderzeitraum) läst sich reden. Nicht aber das Diskriminierung besteht. Und solange es keine besseren Instrumente gibt, brauchen wir halt ne Quote.“ FaWin
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Ich glaube, das ist ein Trugschluss. Hatte mal irgendwer(tm) so schoen formuliert: Ist wirklich den Behinderten in unserer Gesellschaft geholfen, wenn sich in jedem Vorstand ein Alibi-Behinderter befindet? - Manfred TH
- „Der Entwurf der EU sieht eine Quote für das Minderheitengeschlecht vor, das sowohl weiblich als auch männlich sein kann: von jedem Geschlecht müssen mindestens 40 % vertreten sein. Damit wird keines explizit diskriminiert, es besteht kein Widerspruch zum AGG.“ Hajo_T
+ „Eihe Quotenregelung, von der absehbar nur eine verschwindende Minderheit der Frauen profitieren würde (Vorstandsmitglieder), ist weitgehend nutzlos. Sie sollte abgelehnt werden, weil es eine ablenkende Symbolpolitik ist, die die tatsächlichen Probleme in den Hintergrund treten lässt.“ Hajo T
+ „Finde die Aussage des Antrags richtig.

Werde wahrscheinlich trotzdem dagegen stimmen, da zu wenig erklärt wird.“ Manfred TH

+ „mal ein Praktischen Beispiel aus dem (abgelehnten)Gesetzentwurf der LINKEN zum Gleichstellungsgesetz:

§4 (2) Führen personalwirtschaftliche Maßnahmen zu einem Stellenabbau, so ist sicherzustellen, dass sich der Anteil von Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, nicht verringert. Dies gilt auch für den Fall, dass personalwirtschaftliche Maßnahmen eine Unterrepräsentanz von Frauen begründen und für Vorgesetzten- und Leitungspositionen.


Eine solche Regelung würde jeden Sozialplan ausser Kraft setzen. Z.B. könnte es dazu führen, dass ein lang beschäftigter Familienvater entlassen wird und eine junge flexible Frau, welche ihre Familienplanung noch vor sich hat, nicht entlassen werden kann, da sonst die Quote nicht mehr stimmt. Ähnliches findet man auch im §10 des Gesetzentwurf der LINKEN.“ Henry

+ „Mal die Frankfurter Erklärung dazu lesen: http://frankfurter-erklaerung.de/“ Frank11
- „Lehne diesen Antrag ab, da er zwar "alle Massnahmen, die geeignet sind, die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu gewährleisten" unterstützen will, ohne sie aber konkret zu nennen. Es wird nur gesagt was man nicht will (Quote), aber nicht wie man es will.“ AlBern

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen