TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Programmantrag - 035: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{Antrag
 
{{Antrag
|gliederung=Landesverband Thüringen
 
 
|parteitag=Landesparteitag
 
|parteitag=Landesparteitag
 
|jahreszahl=2013.1
 
|jahreszahl=2013.1
Zeile 6: Zeile 5:
 
|antragstyp=Programmantrag
 
|antragstyp=Programmantrag
 
|artprogrammantrag=Programmantrag
 
|artprogrammantrag=Programmantrag
|zuordnprog=Transparenz
 
|artsonstig=
 
|artsatzung=
 
 
|titel=Umfassendes und dreiteiliges Informationsfreiheitsgesetz in Thüringen
 
|titel=Umfassendes und dreiteiliges Informationsfreiheitsgesetz in Thüringen
|zusammenfassung=3-teiliges Inforamtionsfreiheitsgesetz
 
|altneu=nein
 
|textalt=
 
|textneu=
 
|begruendung=Wir Piraten wollen eine transparente Verwaltung/ den transparenten Staat, der sämtliche Informationen allen Bürgern zur Verfügung stellt, die nicht dem Datenschutz widersprechen.
 
 
|text=Die PIRATEN Thüringen setzen sich für ein dreiteiliges Informationsfreiheitsgesetz im Freistaat Thüringen ein.  
 
|text=Die PIRATEN Thüringen setzen sich für ein dreiteiliges Informationsfreiheitsgesetz im Freistaat Thüringen ein.  
  
Zeile 26: Zeile 17:
  
 
Im dritten Teil des Gesetzes sollen Bestimmungen getroffen werden, unter welchen Bedingungen die zur Verfügung gestellten Daten weiterverwendet werden dürfen. Die PIRATEN Thüringen streben an, dass alle anfallenden Daten unter eine Lizenz gestellt werden, die privates sowie kommerzielles Weiterverarbeiten bei Quellenangabe erlaubt.
 
Im dritten Teil des Gesetzes sollen Bestimmungen getroffen werden, unter welchen Bedingungen die zur Verfügung gestellten Daten weiterverwendet werden dürfen. Die PIRATEN Thüringen streben an, dass alle anfallenden Daten unter eine Lizenz gestellt werden, die privates sowie kommerzielles Weiterverarbeiten bei Quellenangabe erlaubt.
|begruendung=Wir Piraten wollen eine transparente Verwaltung/ den transparenten Staat, der sämtliche Informationen allen Bürgern zur Verfügung stellt, die nicht dem Datenschutz widersprechen.  
+
|begruendung=Wir Piraten wollen eine transparente Verwaltung/ den transparenten Staat, der sämtliche Informationen allen Bürgern zur Verfügung stellt, die nicht dem Datenschutz widersprechen.
|schlagworte=Informationsfreiheitsgesetz, Transparenz
+
 
|prüficon=5
 
|prüficon=5
 
|urltype=TH:Landesparteitag_2013.1
 
|urltype=TH:Landesparteitag_2013.1
 +
|gliederung=Landesverband Thüringen
 +
|zuordnprog=Transparenz
 +
|artsonstig=
 +
|artsatzung=
 +
|zusammenfassung=3-teiliges Inforamtionsfreiheitsgesetz
 +
|altneu=nein
 +
|textalt=
 +
|textneu=
 +
|schlagworte=Informationsfreiheitsgesetz, Transparenz
 
|abstimmung=1
 
|abstimmung=1
 
|wikiBenutzer=Janetworkx
 
|wikiBenutzer=Janetworkx
Zeile 35: Zeile 34:
 
{{AntragAnregungHeader}}
 
{{AntragAnregungHeader}}
 
{{AntragDiskussionHeader}}
 
{{AntragDiskussionHeader}}
{{Zustimmung}}
+
{{Zustimmung
 +
|unterstützung=, Blitzbirne
 +
}}
 
{{Ablehnung}}
 
{{Ablehnung}}

Version vom 20. Februar 2013, 13:29 Uhr

<- Zurück zum Antragsportal


Antragsübersicht

Antragsnummer PA035
Einreichungsdatum 15.02.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Janetworkx
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Transparenz
Zusammenfassung des Antrags 3-teiliges Inforamtionsfreiheitsgesetz
Schlagwörter Informationsfreiheitsgesetz, Transparenz
Datum der letzten Änderung 20.02.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Umfassendes und dreiteiliges Informationsfreiheitsgesetz in Thüringen

Antragstext

Die PIRATEN Thüringen setzen sich für ein dreiteiliges Informationsfreiheitsgesetz im Freistaat Thüringen ein.


Teil eins soll den Bürgern gesetzliche Rechte zusichern, Informationen aus der Verwaltung in Erfahrung zu bringen. Hierfür ist eine Kostenschranke anzusetzen, welche von jedem Bürger aufgebracht werden kann.


Teil zwei soll eine maximale Transparenz nach dem Vorbild des Hamburger Transparenzgesetzes regeln. Alle Daten, welche in der Verwaltung anfallen unterliegen automatisch einer Veröffentlichungspflicht. Als Mindestmaß müssen die Daten und Dokumente barrierefrei und kostenlos auf einer geeigneten Internetplatform zur Verfügung gestellt werden. Die Pflicht zur Veröffentlichung findet ihre Grenzen in den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.


Im dritten Teil des Gesetzes sollen Bestimmungen getroffen werden, unter welchen Bedingungen die zur Verfügung gestellten Daten weiterverwendet werden dürfen. Die PIRATEN Thüringen streben an, dass alle anfallenden Daten unter eine Lizenz gestellt werden, die privates sowie kommerzielles Weiterverarbeiten bei Quellenangabe erlaubt.

Antragsbegründung

Wir Piraten wollen eine transparente Verwaltung/ den transparenten Staat, der sämtliche Informationen allen Bürgern zur Verfügung stellt, die nicht dem Datenschutz widersprechen.

Piratenpad

  • -

Ähnliche Anträge

Informationsfreiheitsgesetz :
Transparenz :



Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen