TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Programmantrag - 035: Unterschied zwischen den Versionen
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Im dritten Teil des Gesetzes sollen Bestimmungen getroffen werden, unter welchen Bedingungen die zur Verfügung gestellten Daten weiterverwendet werden dürfen. Die PIRATEN Thüringen streben an, dass alle anfallenden Daten unter eine Lizenz gestellt werden, die privates sowie kommerzielles Weiterverarbeiten bei Quellenangabe erlaubt. | Im dritten Teil des Gesetzes sollen Bestimmungen getroffen werden, unter welchen Bedingungen die zur Verfügung gestellten Daten weiterverwendet werden dürfen. Die PIRATEN Thüringen streben an, dass alle anfallenden Daten unter eine Lizenz gestellt werden, die privates sowie kommerzielles Weiterverarbeiten bei Quellenangabe erlaubt. | ||
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Aktuelle Version vom 17. März 2013, 16:20 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA035 |
Einreichungsdatum | 15.02.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Janetworkx |
Antragstyp | Programmantrag |
Art des Programmantrags | Programmantrag |
Zuordnung zum Programmpunkt | Transparenz |
Zusammenfassung des Antrags | 3-teiliges Inforamtionsfreiheitsgesetz |
Schlagwörter | Informationsfreiheitsgesetz, Transparenz |
Datum der letzten Änderung | 17.03.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Angenommen |
AntragstitelUmfassendes und dreiteiliges Informationsfreiheitsgesetz in Thüringen Antragstext Die PIRATEN Thüringen setzen sich für ein dreiteiliges Informationsfreiheitsgesetz im Freistaat Thüringen ein.
AntragsbegründungWir Piraten wollen eine transparente Verwaltung/ den transparenten Staat, der sämtliche Informationen allen Bürgern zur Verfügung stellt, die nicht dem Datenschutz widersprechen. Piratenpad
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