TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Programmantrag - 032: Unterschied zwischen den Versionen
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(3) Der Beteiligungsbericht ist dem Gemeinderat, der Rechtsaufsichtsbehörde sowie allen Bürgern vorzulegen. Hierzu muss er mindestens auf einer geeigneten Onlineplatform kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich steht allen Bürgern die Einsicht und der Erwerb einer Kopie bei der Gemeindeverwaltung frei. | (3) Der Beteiligungsbericht ist dem Gemeinderat, der Rechtsaufsichtsbehörde sowie allen Bürgern vorzulegen. Hierzu muss er mindestens auf einer geeigneten Onlineplatform kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich steht allen Bürgern die Einsicht und der Erwerb einer Kopie bei der Gemeindeverwaltung frei. | ||
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|begruendung=Einige Gebietskörperschaften veröffentlichen auch heute bereits ihren kompletten Beteiligungsbericht auf geeigneten Webseiten. Jedoch stellen diese bisher eine Minderheit dar. Diese Beteiligungsberichte dürfen den Bürgern jedoch nicht vorenthalten werden. Mit deren Hilfe kann sich der mündige Bürger ein eigenes Bild über die Lage der kommunalen Beteiligungen machen. | |begruendung=Einige Gebietskörperschaften veröffentlichen auch heute bereits ihren kompletten Beteiligungsbericht auf geeigneten Webseiten. Jedoch stellen diese bisher eine Minderheit dar. Diese Beteiligungsberichte dürfen den Bürgern jedoch nicht vorenthalten werden. Mit deren Hilfe kann sich der mündige Bürger ein eigenes Bild über die Lage der kommunalen Beteiligungen machen. | ||
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Aktuelle Version vom 17. März 2013, 16:18 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA032 |
Einreichungsdatum | 15.02.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Janetworkx |
Antragstyp | Programmantrag |
Art des Programmantrags | Programmantrag |
Zuordnung zum Programmpunkt | Transparenz |
Zusammenfassung des Antrags | Beteiligungsberichte der Kommunen auch Bürgern öffentlich zugänglich machen |
Schlagwörter | ThürKO, Beteiligungsbericht, Veröffentlichungspflicht, Transparenz |
Datum der letzten Änderung | 17.03.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Zurückgezogen |
AntragstitelÄnderung § 75 a der Thüringer Kommunalordnung Antragstext Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, dass § 75 a Beteiligungsbericht der Thüringer Kommunalordnung wie folgt angepasst wird:
alt (3) Der Beteiligungsbericht ist dem Gemeinderat und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. soll geändert werden auf: neu (3) Der Beteiligungsbericht ist dem Gemeinderat, der Rechtsaufsichtsbehörde sowie allen Bürgern vorzulegen. Hierzu muss er mindestens auf einer geeigneten Onlineplatform kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich steht allen Bürgern die Einsicht und der Erwerb einer Kopie bei der Gemeindeverwaltung frei.AntragsbegründungEinige Gebietskörperschaften veröffentlichen auch heute bereits ihren kompletten Beteiligungsbericht auf geeigneten Webseiten. Jedoch stellen diese bisher eine Minderheit dar. Diese Beteiligungsberichte dürfen den Bürgern jedoch nicht vorenthalten werden. Mit deren Hilfe kann sich der mündige Bürger ein eigenes Bild über die Lage der kommunalen Beteiligungen machen. Piratenpad
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