TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003

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Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA003
Einreichungsdatum 19.03.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Piet
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Betrifft Paragraph 4b Absatz 1
Zusammenfassung des Antrags Zum Zeitpunkt der Gründung eines Gebietsverbandes der PIRATEN Thüringen müssen dem zukünftigen Gebietsverband mindestens 30 Piraten angehören.
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 23.06.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Apply.png Angenommen

Antragstitel

Gründung von Untergliederungen

Antragstext

Der §4b Absatz (1) der Thüringer Satzung wird durch folgende Fassung ersetzt:

§4b - Gründung einer Untergliederung

(1) Zum Zeitpunkt der Gründung eines Gebietsverbandes der PIRATEN Thüringen müssen dem zukünftigen Gebietsverband mindestens 30 Piraten angehören. Die aktuelle Mitgliederzahl des betreffenden Gebietsverbandes wird durch den Landesvorstand auf Anfrage durch die gründungswilligen Piraten mitgeteilt.

Antragsbegründung

Die Erhöhung der notwendigen Mitgliederzahl für die Gründung einer Gliederung dient neben der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit auch dazu, dass die Gliederung auch wirtschaftlich ist. Erst ab 20 zahlenden Mitgliedern ist eine Untergliederung für die Partei wirtschaftlich sinnvoll, da für jede Untergliederung Kosten für die Rechnungsprüfung entstehen.

Insbesondere die Gründung von Ortsverbänden muss aus diesen Gründen sehr kritisch betrachtet werden.

Piratenpad

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Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • sollte man dann nicht zumindest von 30 ZAHLENDEN Mitgliedern sprechen? - Jana
  • Na, die Rechnung ist, 2/3 zahlen, von 30 Piraten werden 20 zahlen, und ab da rechnet es sich. - Blumenauseis

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen