TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA003 |
Einreichungsdatum | 19.03.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Piet |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | 4b Absatz 1 |
Zusammenfassung des Antrags | Zum Zeitpunkt der Gründung eines Gebietsverbandes der PIRATEN Thüringen müssen dem zukünftigen Gebietsverband mindestens 30 Piraten angehören. |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 23.06.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Angenommen |
AntragstitelGründung von Untergliederungen Antragstext Der §4b Absatz (1) der Thüringer Satzung wird durch folgende Fassung ersetzt:
§4b - Gründung einer Untergliederung (1) Zum Zeitpunkt der Gründung eines Gebietsverbandes der PIRATEN Thüringen müssen dem zukünftigen Gebietsverband mindestens 30 Piraten angehören. Die aktuelle Mitgliederzahl des betreffenden Gebietsverbandes wird durch den Landesvorstand auf Anfrage durch die gründungswilligen Piraten mitgeteilt.AntragsbegründungDie Erhöhung der notwendigen Mitgliederzahl für die Gründung einer Gliederung dient neben der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit auch dazu, dass die Gliederung auch wirtschaftlich ist. Erst ab 20 zahlenden Mitgliedern ist eine Untergliederung für die Partei wirtschaftlich sinnvoll, da für jede Untergliederung Kosten für die Rechnungsprüfung entstehen. Insbesondere die Gründung von Ortsverbänden muss aus diesen Gründen sehr kritisch betrachtet werden. Piratenpad
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