TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Programmantrag - 003

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA003
Einreichungsdatum 17.03.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Unterstrichmoepunterstrich
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Demokratie & Bürgerbeteiligung
Zusammenfassung des Antrags unsere Vorstellung, wie wir uns ein Online-Petitionssystem in Thüringen vorstellen.
Schlagwörter direkte Demokratie
Datum der letzten Änderung 01.06.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Direkte Demokratie 3 – Petitionsgesetz

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text

Einführung von E-Petitionen auf allen Verwaltungsebenen

Neue Technologien eröffnen vielfältige Formen der direkten Bürgerbeteiligung. In Thüringen wird die Chance einer unkomplizierten und direkten Bürgerbeteiligung durch E-

Petitionen jedoch bisher nicht genutzt. Wir fordern eine schnellstmögliche Einführung dieser Form der demokratischen Einflussnahme.

durch den neuen Text

Die PIRATEN Thüringen fordern »öffentliche Petitionen« auch in Thüringen. Elektronische Medien werden immer wichtiger in unserer Gesellschaft, angesichts dieser Bedeutung sollte es möglich sein Petitionsvorschläge online einzureichen. Dabei orientiert sich das Petitionssystem am System des Bundestages. Dort werden seit 2005 öffentliche Petitionen von engagierten Bürgern eingestellt und auch tatsächlich genutzt. Aus diesem Grund ist es aus unserer Sicht logisch, dies auf allen Verwaltungsebenen anzubieten. Die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses sollen sich an den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses im Bundestag für öffentliche Petitionen orientieren. Weiterhin ist es erstrebenswert die Antragstellung möglichst unbürokratisch zu gestalten. Eine Diskussionsplattform bietet Bürgern die Möglichkeit sich anonym auszutauschen.

Sofern eine Stellungnahme der Landesregierung erforderlich ist, hat diese binnen sechs Wochen zu erfolgen.

Die Anhörung der Vertrauensperson erfolgt in einer öffentlichen Anhörung vor der Landesregierung. Es muss ein Quorum von 200 Mitzeichnern erreicht werden, damit eine Petition öffentlich im Petitionsausschuss vorgetragen wird. Die Sitzungen des Petitionsausschusses sind immer öffentlich. Für Massen- und Sammelpetitionen gelten die selben Regeln.

zu ersetzen.

Antragsbegründung

Mehr Demokratie e.V. Thüringen hat in der Quelle [1] ihre Meinung zum Gesetzentwurf der CDU/SPD abgegeben. Es scheint, dass man den Gesetzentwurf der LINKEN pauschal ablehnt hatte, weil dieser von einer Oppsitionspartei kommt, obwohl der Entwurf zum Postiven geändert wurde.

Das System soll dabei genauso wie das bekannte Petitionssystem des Bundestages sein. Eine Frist für die Landesregierung zwingt die Landesregierung zur raschen Bearbeitung. Vorschläge des Antrags sind entnommen von Mehr Demokratie e.V. Thüringen.

Mehr Demokratie e.V. Thüringen hat festgestellt, dass die Mitzeichner für das Quorum relativ willkürlich gewählt sind und keiner so wirklich weiß, wie die sich eigentlich zusammen setzen. Die LINKE hatte 200 Mitzeichner gefordert und der (Konkurrenz)Antrag der CDU/SPU ein Qourum von 1500 Mitzeichnern.

Unsere Grundprinzipienen direkter Demokratie, sind für den Anfang, ein Online-Petitionssystem, mit einem Quorum, welches machbar ist, sowie Volksbegehren, Volksentscheid und Bürgerantrag, bei dem die deutlich weniger Leute mitzeichnen müssen, als dies aktuell der Fall ist.

Da wir dazu schon was im Programm hatten, habe ich dies mit eingearbeitet und Landtag durch "alle Verwaltungsebenen" ersetzt.

Quelle:

[1] http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2012-08-23_Stellungnahme_Petitionsgesetz_Thueringen.pdf

Piratenpad

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Antragsvertagung


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