TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Programmantrag - 001
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA001 |
Einreichungsdatum | 17.03.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Unterstrichmoepunterstrich |
Antragstyp | Programmantrag |
Art des Programmantrags | Programmantrag |
Zuordnung zum Programmpunkt | Demokratie & Bürgerbeteiligung |
Zusammenfassung des Antrags | fakultatives Referendum nach Gesetzesbeschluss |
Schlagwörter | direkte Demokratie |
Datum der letzten Änderung | 16.06.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
AntragstitelDirekte Demokratie 1 – fakultatives Referendum Antragstext Der Landesparteitag möge den folgenden Text modular abstimmen und ihn im Landesprogramm im Kapitel "Demokratisches Thüringen" im Abschnitt "Demokratie & Bürgerbeteiligung" als neuen Titel "Direkte Demokratie" einzufügen.
Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, mehr direkte Demokratie in Thüringen zu etablieren. Wird in Thüringen ein Gesetz verabschiedet, so sollen die Bürger 100 Tage Zeit haben, um ein fakultatives Referendum zu initiieren. Dies bedeutet, dass Thüringens Einwohner eine bestimmte Anzahl an Stimmen sammeln müssen, damit über das Gesetz in einem Volksentscheid abgestimmt wird. Stimmberechtigt sind alle Bürger, die seit mindestens drei Monaten in Thüringen einen gemeldeten [Modul 1] haben. [Modul 1] a) Haupt- oder Nebenwohnsitz b) Hauptwohnsitz [Modul 2] Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text Unterschriftensammlungen sollen auf verschiedensten Wegen ermöglicht werden. durch den neuen Text: Digitale Unterschriftensammlung Die PIRATEN Thüringen möchten direkte Demokratie in Form von Bürgeranträgen und Volksbegehren stärken. Um diese Mittel leichter nutzbar zu machen, soll es möglich sein, dass Unterschriften auch online gesammelt werden können. Dabei sollen die gleichen Regeln wie für Petitionsplattformen gelten. zu ersetzen. [Modul 3] Abschaffung der Amtseintragung Gerade im ländlichen Thüringen baut diese Maßnahme weitere Hürden auf, da man gezwungen ist in öffentlichen Einrichtungen abzustimmen und somit auch weitere Wege in Kauf nehmen muss.AntragsbegründungDie direkte Demokratie stärkt die Einflussnahme der Bürger. Die Hürden für ein Volksbegehren oder einen Volksentscheid sind immer noch ernorm hoch. (siehe hier [1]) In Thüringen gab es bisher keinen kein obligatorischen Volksentscheid. Einen genauen Prozenzwert beim Quorum habe ich weggelassen, da hier noch Redebedarf besteht. Die 3 Monate sind die Zeit, die man als EU-Bürger seinen Hauptwohnsitz in Deutschland haben muss, damit man auf kommunaler Ebene wählen darf. Die 100 Tagen stammen aus der Schweiz. Dort hat sich das fakultatives Referendum bereits etabliert.
Falls man das nicht auf den Hauptwohnsitz begrenzt könnte jmd aus dem Ausland jahrelang hier einen Nebenwohnsitz haben und damit aktiv wählen. Zweitwohnsitzsteuer gibt es ja nicht in jeder Gemeinde/Stadt. Ich denke das ist nicht so im Sinne des Erfinders.
Damit soll es möglich sein, dass Unterschriften online zusammeln. Dazu sollte ein ähnliches Vorgehen wie bei Petitionen angewendet werden. Am Ende werden müssen die Unterschriften – ob digital oder offline sowieso von zuständigen Einwohneramt geprüft werden, ob die Person dort gemeldet ist. Es sollte also möglich sein idealerweise die gleiche Software zu benutzen wie bei den Onlinepetitionen des Bundestages, da viele von uns diese Plattform bereits genutzt wurde Für die Skeptiker: Natürlich ist es online möglich mit falschen Daten abzustimmen, sofern diese valide sind. Dies ist ebenfalls auch offline möglich da man beim freien Sammeln seinen Personalausweis vorzeigen nicht vorzeigen muss. Ein seperater (Änderungs)Antrag liegt vor, so dass dieser Antrag erst nach diesem Antrag zu behandeln ist.
Amtseintragung ist das Sammeln von Unterstützerunterschriften unter amtlicher Aufsicht im Rathaus oder an anderen behördlich festgelegten Orten. Zwar kann der Initiator wählen, welche Methode gewählt wird, aber damit hätten wir uns gleich positioniert. Einer Studie von Mehr Demokratie e.V. gelingen 54,5 Prozent aller Volksbegehren mit freier Sammlung, während es bei einer verpflichteten Amtseintragung nur 36,1 Prozent seien. [3] Quellen: PiratenpadÄhnliche Anträgedirekte Demokratie :
Antragsvertagung |
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DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
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