TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 029
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | X029 |
Einreichungsdatum | 17.03.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Unterstrichmoepunterstrich |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Art des sonstigen Antrags | Sonstiges |
Zusammenfassung des Antrags | unsere Vorstellung, wie wir uns ein Online-Petitionssystem in Thüringen vorstellen. |
Schlagwörter | direkte Demokratie, Petitionsgesetz, Petitionen |
Datum der letzten Änderung | 17.03.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
AntragstitelDirekte Demokratie 3 – Petitionsgesetz Antragstext Die PIRATEN Thüringen fordern »öffentliche Petitionen« auch in Thüringen. Elektronische Medien werden immer wichtiger in unserer Gesellschaft, angesichts dieser Bedeutung sollte es möglich sein Petitionsvorschläge online einzureichen.
Dabei orientiert sich das Petitionssystem am System des Bundestages. Dort werden seit 2005 öffentliche Petitionen von engagierten Bürgern eingestellt und auch tatsächlich genutzt. Das Instrument der Petitionen hat sich auf Bundesebene nach zweijähriger Erprobungsphase mittlerweileile bewährt. Aus diesen Grund ist es aus unserer Sicht nur logisch, dies auch auf Landesebene anzubieten. Die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses sollen sich an den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses im Bundestag für öffentliche Petitionen orientieren. Weiterhin soll die Antragstellung möglichst unbürokratisch möglich sein. Es soll den Bürgern möglich sein in einem Diskussionsforum über die Petitionen auszutauschen. Dabei soll es möglich sein, dass Pseudonyme genutzt werden können. Falls eine Stellungnahme der Landesregierung erforderlich ist, soll dieser eine Frist von sechs Wochen gesetzt, die der Landesregierung bleiben um eine Stellungnahme abzugeben. Die Anhörung der Vertrauensperson erfolgt in einer öffentlichen Anhörung vor Landesregierung. Es muss ein Quorum von 200 Mitzeichnern erreicht werden, damit eine Petition öffentlich im Petitionsausschuss vorgetragen wird. Die Sitzungen des Petitionsausschusses sind immer öffentlich. Für Massen- und Sammelpetitionen gelten die selben Regeln.AntragsbegründungMehr Demokratie e.V. Thüringen hat in der Quelle [1] ihre Meinung zum Gesetzentwurf der CDU/SPD abgegeben. Es scheint, dass man den Gesetzentwurf der LINKEN pauschal ablehnt hatte, weil dieser von einer Oppsitionspartei kommt, obwohl der Entwurf zum Postiven geändert wurde. Das System soll dabei genauso wie das bekannte Petitionssystem des Bundestages sein. Eine Frist für die Landesregierung zwingt die Landesregierung zur raschen Bearbeitung. Vorschläge des Antrags sind entnommen von Mehr Demokratie e.V. Thüringen. Mehr Demokratie e.V. Thüringen hat festgestellt, dass die Mitzeichner für das Quorum relativ willkürlich gewählt sind und keiner so wirklich weiß, wie die sich eigentlich zusammen setzen. Die LINKE hatte 200 Mitzeichner gefordert und der (Konkurrenz)Antrag der CDU/SPU ein Qourum von 1500 Mitzeichnern. Unsere Grundprinzipienen direkter Demokratie, sind für den Anfang, ein Online-Petitionssystem, mit einem Quorum, welches machbar ist, sowie Volksbegehren, Volksentscheid und Bürgerantrag, bei dem die deutlich weniger Leute mitzeichnen müssen, als dies aktuell der Fall ist. Quelle: [1] http://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2012-08-23_Stellungnahme_Petitionsgesetz_Thueringen.pdf PiratenpadÄhnliche Anträgedirekte Demokratie :
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AnregungenBitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen. DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
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