TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 009
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA009 |
Einreichungsdatum | 15.02.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Gerald, Blumenauseis |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | §3 |
Zusammenfassung des Antrags | Der Abschnitt soll so deutlich festhalten, dass es zu den Pflichten der Mandatsträger gehört, sich in der Wahrnehmung ihres Mandats an die sie betreffenden Grundsätze der Partei zu halten, dass bei Nichteinhaltung auch Konsequenzen möglich sind. |
Schlagwörter | Glaubwürdigkeit, Unabhängigkeit der Abgeordneten |
Datum der letzten Änderung | 17.03.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | ![]() |
AntragstitelPflichten von Mandatsträgern (Alternative Version) Konkurrierend zu SÄA005 Antragstext Der Parteitag möge beschließen, folgenden Abschnitt dem §3 hinzuzufügen:
(5) Jeder Pirat mit parlamentarischem Mandat hat die Pflicht, im Sinne aller sich auf Mandatsträger beziehenden Programm- und Satzungspunkte der Piratenpartei zu handeln. Das freie Mandat, also die Gewissensfreiheit bei der Stimmabgabe, wird hierdurch nicht eingeschränkt. Eine Mißachtung dieser Pflicht kann als Parteischädigung betrachtet werden.
AntragsbegründungUm unsere Forderungen bzgl. Nebentätigkeiten, Nebenverdiensten, Geschenkannahmen und generell Unabhängigkeit der Abgeordneten glaubwürdig darstellen zu können, müssen wir sicherstellen können, dass unsere Abgeordneten sich auch daran halten - selbst, wenn diese Forderungen noch nicht allgemeines Gesetz sind und deshalb noch nicht für die Abgeordneten der anderen Parteien gelten. Piratenpad
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