TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 001
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AntragstitelÄnderung der Finanzordnung in der Satzung des Landesverbands AntragstextDer Parteitag möge beschließen, den folgenden Text (7) Überschreitet der Spendenbetrag pro Spender und Jahr den Wert von 1000 Euro, ist der Name bzw. die Bezeichnung des Spenders zeitnah in geeigneter Weise öffentlich zu machen. Dem jährlichen Rechenschaftsbericht des Landesverbandes wird eine Liste dieser bereits vorab veröffentlichten Spender beigefügt.
durch den neuen Text (7) Überschreitet der an den Landesverband oder eine seiner Gliederungen gegangene Spendenbetrag pro Spender und Jahr die Summe von 1000 Euro, ist der Name bzw. die Bezeichnung des Spenders zeitnah in geeigneter Weise öffentlich zu machen. Dem jährlichen Rechenschaftsbericht des Landesverbandes wird eine Liste dieser bereits vorab veröffentlichten Spender beigefügt. zu ersetzen. AntragsbegründungIn Abs. (6) wird eine Regelung zur Begrenzung von Spenden für den Landesverband und seine anhängigen Gliederungen getroffen. Es ist davon auszugehen, dass auch die Regelungen im nachfolgenden Absatz (7) nicht nur für den Landesverband gelten, sondern auch für die anhängigen Gliederungen. Dies ist jedoch dort nicht explizit erwähnt. Die Veröffentlichungspflicht kann somit unterlaufen werden, in dem beispielsweise an Kreisverbände deutlich höhere Spenden geleistet werden, ohne dass dies transparent gemacht werden muss. Die vorgeschlagene Umformulierung soll das verhindern. Piratenpad
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AnregungenBitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen. DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
+ „Zeitnah definieren!!! z.B. nach spätestens 2 Wochen zu veröffentlichen“ Criseas
2 Wochen. Könnte klappen. Vielleicht. Aber der Schatzmeister hätte ein Problem damit, wenn das in der Satzung steht. Der fährt nämlich vielleicht auch mal in Urlaub .. - Irmgard
+ „Die Umformulierung fixt nicht das Problem mit Spenden an die Kreisverbände, weil es das nicht so gibt. Zum Jahresende muß sowieso vom Landesschatzmeister ein Rechenschaftsbericht erstellt werden, der alle Spenden enthält. Aber so ist die Formulierung klarer als vorher, weil sie sich wirklich nur auf den LV bezieht. Vorher ist es unklar - könnte auch die Spenden an die Gesamtpartei betreffen - das kriegt der Landesschatzi aber gar nicht raus.“ Irmgard
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