TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Programmantrag - 017

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA017
Einreichungsdatum 08.02.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Wieland
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Gesundheitspolitik
Zusammenfassung des Antrags Umsetzung des bestehenden Heimgesetzes sowie Verschärfung der Regularien
Schlagwörter Gesundheit, Altern, Würde, Pflege, Heime, Pflegeheime
Datum der letzten Änderung 19.03.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Konsequente Umsetzung des Heimgesetzes in Thüringen

Antragstext

Die PIRATEN Thüringen setzen sich für eine konsequente Umsetzung des alten Bundes-Heimgesetzes (HeimG) auch in Thüringen und die regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der diesbezüglichen Rechtsvorschriften ein. Zum Schutze der Heimbewohner muss diese Kontrolle in jeder Pflegeeinrichtung mindestens ein mal pro Jahr erfolgen. Zusätzlich sollen auch unangekündigte Kontrollen durchgeführt werden. Zu diesem Zwecke ist die Heimaufsicht personell aufzustocken und mit mehr Befugnissen auszustatten. Außerdem sind rechltiche Vorkehrungen zu schaffen, damit bei grober Missachtung der Pflegevorschriften, zum Wohle der Patienten, auch strafrechtlich gegen die verantwortlichen Heimleitungen vorgegangen werden kann.

Antragsbegründung

Das Heimgesetz vom 5. November 2001 regelt in Deutschland auf Bundesebene die stationäre Pflege älterer Menschen sowie pflegebedürftiger oder behinderter Volljähriger. Wegen der zwischenzeitlichen Übertragung der Gesetzgebungskompetenz für das öffentlich-rechtliche Heimrecht vom Bund auf die Länder gilt das Heimgesetz nur noch in den Bundesländern, die (noch) keine eigenen Normen zur Regelung des Heimrechts geschaffen haben. Das ist momentan nur noch Thüringen. In Thüringen wird die Heimaufsicht derzeit nur über ein Sammelsurium von Verordnungen geregelt. Formal zuständig für die Heimaufsicht ist dort das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Der letzte Rechenschafts-Bericht dieser Behörde stammt von 2008/09, umfasst nicht mal 2 DIN-A4 Seiten und wiederholt im wesentlichen, wer in Thüringen die Aufgaben der Heimaufsicht wie wahrnehmen soll. Zur Sache selbst, also inhaltlich zum Thema Heimaufsicht, wird nur in 2 (!) kurzen Sätzen Stellung genommen ("Interessante Entwicklungen im Heimbereich"). Alleine diese beiden Sätze zeigen aber schon, dass es im Bereich der Heimpflege massive Probleme geben muss --- vor allem was die Verfügbarkeit und die Bezahlbarkeit qualifizierten Personals angeht. Da sich der Mangel an Pflegekräften in den letzten Jahren verschärft hat und die Zahl der Heimplätze massiv gestiegen ist, muß man wohl davon ausgehen, dass sich die Situation in den Thüringer Pflegeeinrichtungen in den letzten Jahren eher verschlechtert als verbessert hat.

Aus dem "Bericht" ist zudem nicht einmal ersichtlich, ob es überhaupt regelmäßige unangekündigte Kontrollen in den Heimen gab oder in Zukunft geben wird, für die die Thüringer Heimaufsicht ja zuständig ist. Zudem lassen die Thüringer Verordnungen zu, dass selbst bei groben Verfehlungen von Pflegeeinrichtungen nur Beratungen und Nachbesserungen stattfinden müssen. Strafrechtliche Konsequenzen haben die Verantwortlichen daher nur in den seltensten Fällen zu fürchten. Da aber schon wenige Tage „schlechte Pflege“ nicht nur eine Körperverletzung im strafrechtlichen Sinne sondern auch eine massive Verletzung der Würde von hilfsbedürftigen, volljährigen (!) Menschen darstellt, ist dies nicht hinnehmbar.

Eine patientengerechte Umsetzung des alten Bundes-Heimgesetzes hat in Thüringen also faktisch nicht nur formal sondern auch inhaltich und in der praktischen Umsetzung noch nicht stattgefunden.

   http://www.thueringen.de/de/tlvwa/fachabteilungen/versorgung_integration/heimaufsicht/
   http://www.gesetze-im-internet.de/heimmindbauv/index.html
   http://www.gesetze-im-internet.de/heimpersv/index.html
   http://www.thueringen.de/imperia/md/content/tlvwa2/630/jb200809.pdf

Piratenpad

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