TH:Landesparteitag 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 011

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Wechseln zu: Navigation, Suche

<- Zurück zum Antragsportal


Antragsübersicht

Antragsnummer PA011
Einreichungsdatum 28.09.2012
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Wieland Rose, Clemens Beckstein, Frank Cebulla, Simon Stützer, Wilm Schuhmacher
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Leitlinie
Zuordnung zum Programmpunkt 4.2.5
Zusammenfassung des Antrags Die Piratenpartei Thüringen lehnt die Einführung einer gesetzlichen Quote für Beschäftigung ab.
Schlagwörter Quote, Frauenquote, Wirtschaft, Gleichberechtigung, Diskriminierung, Beschäftigung
Datum der letzten Änderung 12.10.2012
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Ablehnung einer gesetzlichen Quote

Antragstext

Die PIRATEN Thüringen wenden sich gegen jede Form von Geschlechterdiskriminierung. Daher unterstützen wir alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern zu gewährleisten. Eine gesetzlich vorgeschriebene geschlechterspezifische Beschäftigungsquote sehen wir nicht als geeignete Maßnahme an.

Antragsbegründung

Eine derartige Quote würde massive verfassungsrechtliche und privatrechtliche Probleme aufwerfen.

Auf der Seite des staatlichen Handelns regelt Art. 3, Grundgesetz folgendes: "(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."

Dieser Artikel des Grundgesetzes macht eine gesetzlich vorgeschriebene Quote, die Männern und Frauen nicht exakt die gleiche staatliche Förderung garantiert (und damit nur wiederholen würde, was bereits im GG steht, also sinnlos wäre), verfassungsrechtlich unmöglich. Es wäre nur eine Frage der Zeit, bis eine Normenkontrollklage die Aufhebung einer gesetzlichen Vorschrift erzwingen würde, die die faktische Bevorteilung eines Geschlechtes durch die gezielte Benachteiligung des anderen fordert.

Im Verhältnis der Bürger untereinander und speziell im Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis stellt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durch sog. Diskriminierungsverbote sicher, dass niemand aufgrund von

  • Rasse und ethnischer Herkunft,
  • Geschlecht,
  • Religion und Weltanschauung,
  • Behinderung,
  • Alter (jedes Lebensalter) oder
  • sexueller Identität

benachteiligt werden darf.

Eine gesetzliche Quote, die Männern und Frauen nicht exakt die gleichen Karriere-Chancen garantiert, also eines der beiden Geschlechter auf Kosten des anderen gezielt diskriminiert, wäre folglich mit dem AGG unvereinbar. Im Arbeitsverhältnis sind Vereinbarungen, die gegen Diskriminierungsverbote verstoßen, unwirksam (§ 7 Abs. 2 AGG). Eine Ungleichbehandlung kann zwar im Einzelfall gerechtfertigt sein, wenn dadurch auf angemessene Weise eine bestehende Diskriminierung beseitigt wird (§ 5, § 8 bis § 10 AGG). Ein absoluter Vorrang der vor Diskriminierung geschützten Gruppe, wie ihn eine gesetzliche Geschlechter-Quote vorsehen würde, ist dabei jedoch ausgeschlossen. Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts ist nach dem AGG nur zulässig, wenn das Geschlecht wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine unverzichtbare Voraussetzung für die Tätigkeit ist.

Unabhängig davon ist eine Quote immer nur eine Symptombekämpfung und keine Lösung bestehender, realer Probleme. Insbesondere in der aktuellen Fokussierung auf die Vertretung von Frauen in Aufsichtsräten von DAX-Unternehmen wäre eine solche Quote auch allgemeingesellschaftlich völlig irrelevant, weil der überwältigende Teil der Frauen gar keinen Nutzen aus ihr ziehen könnte. Eine wirkliche Gleichberechtigung benötigt sinnvollere Maßnahmen wie Investitionen in eine ausreichende Kinderbetreuung und Ganztagsschulen, gleicher Lohn für gleiche Arbeit, einen angemessenen Mindestlohn und eine grundlegende Verbesserung der finanziellen Situation von Alleinerziehenden.

Piratenpad

  • -

Ähnliche Anträge

Quote :
Frauenquote :
Wirtschaft :
Gleichberechtigung :
Diskriminierung :
Beschäftigung :



Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Vielleicht die Begründung mit in dem Programmantrag packen. Ich finde ein Satz ohne irgendwelche Begründung im Programm schwierig. - PeterGold
  • es muss Quote heißten, so dass es auch für Männer gilt - Blitzbirne
  • es muss "gesetzliche Quote" heißen, denn so kann eine Aktiengesellschaft, sofern sie dass auch wollen, eine Quote in ihre eigene Satzung rein schreiben - Blitzbirne

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen
+ „Eine Quote ist ein falsches Zeichen, denn sie verbessert nicht die Familienfreundlichkeit in Unternehmen. Die Familienfreundlichkeit und das Umfeld z.B. Ausreichend Kitaplätze, ist Grundvoraussetzung für die Karriere von Frauen mit Kindern(Familie)“ Blitzbirne
- „Dieser aus einem Satz bestehende Antrag wirkt meiner Meinung nach im Programm etwas deplaziert, da es keinen bereits bestehenden Programmteil zu diesem Thema gibt. Die Intention ist richtig, aber sollte dieser Satz später alleinig im Wirtschaftsteil des Programms stehen, fehlt dann doch der Zusammenhang. Es soll ja Wähler geben die unser Programm lesen ;-)“ AlBern
+ „Eine gesetzliche Quote pauschal abzulehnen, ohne den dafür vorgesehenen Gesetzestext zugrundezulegen ist mMn nicht zielführend. Es muss dafür gesorgt werden, dass bei gleicher Qualifikation beide Geschlechter die selben Chancen bekommen, was durch die bei den jeweils zuständigen Entscheidern vielfach vorhandene einseitige und subjektive Wichtung und Bewertung und Einbeziehung vermeintlicher geschlechtsspezifischer Vor/- oder Nachteile derzeit nicht gegeben ist. Die bestehenden Netzwerke der Entscheider bevorzugen (teilweise unbewusst, wegen ihrer individuelllen Sozialisation) Bewerber eines bestimmten Geschlechtes. Dies ist nur zu umgehen, wenn bei 1.) vorhandenen bewerbern beiderlei Geschlechts und 2.) gleicher fachlicher Eignung eine Quotierung solange vorgeschrieben wird, bis eine Gleichverteilung der Normalfall in der Gesellschaft geworden ist.“ Käptn Nemo
Redirect arrow.png
Wenn man die Begründung aufmerksam liest und die dortige Argumentation nicht als fehlerhaft betrachtet, ist klar, dass das Grundgesetz zusammen mit dem AGG JEDE Formulierung eines Gesetzes, das ein Geschlecht zu Ungunsten des anderen diskriminiert (und sei diese Diskriminierung noch so gut gemeint), unmöglich macht. Im einen Fall resultiert ein Grundrechtsverstoss, im anderen sich gegenseitig widersprechende Gesetze. - Cbeckstein
+ „Eine geschlechtsbezogene Quote einzuführen, würde einer Bevormundung der Privatwirtschaft gleich kommen. Der Staat kann gern fördern und aufzeigen, dass es für die Privatwirtschaft von Vorteil sein kann, wenn Geschlechter ausgeglichen sind. Eine vom Gesetzgeber aufgezwungene Quote, würde sich für einige Branchen zum deutlichen Nachteil entwickeln. Es muss also eher Anreize geben die Quote freiwillig zu erfüllen, anstatt sie per Gesetz aufzuzwingen.“ Henry

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen