Benutzer:Käptn Nemo/Enter-Crew/Kommunalwahlen/2014/Kreistag
Inhaltsverzeichnis
- 1 Listensammlung
- 2 Zusammenführung aller Kandidaten von den einzelnen KV-Seiten
- 3 Gera
- 4 Weimar
- 5 Wartburgkreis/Eisenach
- 6 Jena
- 7 Allgemeine Informationen
- 8 KANDIDATUREN FÜR DIE OFFENE LISTE DER PIRATEN JENA ZUR KOMMUNALWAHL 2014
- 9 Erfurt
- 10 Gotha
- 11 Kommunalwahlen
- 12 ****
Listensammlung
Aufgestellte Listenkandidaten: http://wiki.piraten-thueringen.de/Benutzer:Käptn_Nemo/Enter-Crew/Kommunalwahlen/Listen
Zusammenführung aller Kandidaten von den einzelnen KV-Seiten
Gera
Weimar
Wartburgkreis/Eisenach
Jena
Sie sind hier: ->Käptn Nemo/Enter-Crew/Kommunalwahlen/2014/Kreistag
Allgemeine Informationen
Fragen an die Kandidaten auf die jeweiligen Kandidatenseiten und sonstige Meinungsäußerungen bitte auf die Diskussionsseite!
Solltest du Hilfe bei der Eintragung benötigen, wende dich an vorstand@piraten-thueringen.de.
Dies ist eine vorläufige Liste, die Interessenten an einer Kandidatur für den Stadtrat Jena 2014 sammeln und bekanntmachen soll. So können längerfristig vorher schon entsprechende Fragen und Diskussionen an die potentiellen Kandidaten herangetragen werden. Die letztendliche Aufstellung der Offenen Liste zur Kommunalwahl erfolgt natürlich zur entsprechenden Aufstellungsversammlung.
Um sich in die Liste einzutragen oder jemanden vorzuschlagen:
- als Wiki-Benutzer anmelden oder neu registrieren, falls noch kein Benutzerprofil vorhanden ist
- den Link "Einen Kandidat oder sich selbst für den Stadtrat vorschlagen" auswählen und das folgende Formular entsprechend mit den eigenen Daten ausfüllen:
Erstes Tab: Grunddaten
Vor- und Nachname = Name, Vorname
Angestrebter Listenplatz = bevorzugte Position auf der späteren Liste auswählen (kann auch freibleiben)
Art der Bewerbung = Eigeniniative oder Vorschlag eines Kandidaten
Bestätigung der Bewerbung = Bestätigung der Kandidatur
Bild = Zum Beispiel: KandidatXYZ.jpg Es kann auch ein Bild direkt hochgeladen werden.
Alter, Wohnort, Beruf,
Familienstand = Kurzinformationen zur Person
Bisherige Tätigkeiten = Bisherige Ämter, Beauftragungen, Mitarbeit in AGs, polit. Aktivitäten
Zweites Tab: Vorstellungstext
Vorstellungstext = Eigenes Statement zur Kandidatur. Warum sollte man gerade dich wählen?
Zitat = kein Pflichtfeld
Drittes Tab: Media
Webseite, Twitter, Blogs, Interviews, weitere eventuelle (Social-)Media-Informationen zum Kandidaten.
Schlägst du jemanden lediglich vor, dann lass einfach sämtliche Felder außer "Vor- und Nachname" und "Art der Bewerbung" leer. Bei "Vor-und Nachname" fügst du den Namen deines Vorschlags ein, bei "Art der Bewerbung" das Wort "Vorschlag".
Wenn die vorgeschlagene Person der Kandidatur zustimmt, kann sie dann selbst ihre Daten einfügen und das Feld "Bestätigung der Bewerbung" auf "bestätigt" setzen. Bei einer Ablehnung der Kandidatur dementsprechend auf "abgelehnt".
KANDIDATUREN FÜR DIE OFFENE LISTE DER PIRATEN JENA
ZUR KOMMUNALWAHL 2014
Kandidaturen von Parteimitgliedern
Einen Kandidat oder sich selbst für den Stadtrat vorschlagen
Name/Bild | Kurzinfo | Parteitätigkeiten | Media | Kandidiert? |
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Kandidaturen von Nichtparteimitgliedern
Einen Kandidat oder sich selbst für den Stadtrat vorschlagen
Name/Bild | Kurzinfo | Bisherige politische Tätigkeit | Media | Kandidiert? |
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Erfurt
Wer sich vorstellen kann 2014 für den Erfurter Stadtrat zu kandidieren, kann sich hier unverbindlich eintragen (das richtige Kandidatenportal folgt noch)
Ich werde ziemlich sicher kandidieren:
Ich kann mir eine Kandidatur vorstellen, weiß es aber noch nicht sicher:
- du?
--> Einen Kandidat oder sich selbst für den Stadtrat vorschlagen <--
- Termin: 25. Mai 2014 (zusammen mit der Europawahl)
- gewählt werden 50 Stadtratsmitglieder, wobei keine 5%-Hürde vorhanden ist, sondern, aufgrund der Anzahl der zu wählenden Stadträte, eine natürliche Hürde von ungefähr 2% für ein Stadtratsmitglied (100% / 50). Ab drei Stadtratsmitgliedern ist es möglich eine Fraktion zu bilden, umgerechnet also ca. 6%, was auch unser Wahlziel sein sollte.
- Aktueller Plan des Kreisvorstandes ist eine Kandidatenaufstellung im Januar 2014. Zum gleichen Termin soll auf einem KPT auch das Programm der PIRATEN Erfurt überarbeitet werden. Hierzu wird einige Wochen im voraus ein Plenum stattfinden, auf welchem nicht nur eine ausgiebige Kandidatenbefragung stattfindet, sondern wir auch gemeinsam unser Programm überarbeiten, erweitern und ergänzen, um diese Änderungen dann wiederum dem Kreisparteitag vorzulegen.
- zur Erstellung des Wahlprogrammes und zur Stadtratswahl allgemein wird es nach der Bundestagswahl eine Mitgliederumfrage geben.
- Musterstimmzettel
- ausführlicher Erläuterung folgt
- die Mitglieder des Stadtrates sind ehrenamtlich tätig, erhalten aber in gewissem Maße Aufwandsentschädigungen, welche in §16 der Hauptsatzung geregelt sind.
- Hauptsatzung der Stadt Erfurt
- (1) Die Mitglieder des Stadtrates erhalten eine Aufwandsentschädigung, die sich aus einem monatlichen Sockelbetrag in Höhe von 76,69 Euro und Sitzungsgeld für die jeweilige Teilnahme an Stadtrats-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen in Höhe von 15,34 Euro zusammensetzt. Für die Teilnahme an Fraktionssitzungen wird ein Sitzungsgeld nur gewährt, wenn dies der Vorbereitung von Sitzungen des Stadtrates dient. Die Zahl der Fraktionssitzungen, für die ein Sitzungsgeld gewährt wird, darf jährlich das Zweifache der Zahl der Sitzungen des Stadtrates nicht übersteigen. Finden mehrere Sitzungen an einem Tag statt, werden höchstens zwei Sitzungsgelder gewährt.
- (2) Eine zusätzliche monatliche Entschädigung erhalten
- a) die Vorsitzenden der Fraktionen in Höhe von 153,39 Euro,
- b) die Vorsitzenden der Ausschüsse in Höhe von 102,26 Euro
- c) der Stadtratsvorsitzende in Höhe von 120,00 Euro,
- d) Stellvertretende Fraktions-, Ausschuss- und Stadtratsvorsitzende für jede Sitzung, in der sie den Vorsitz führen, ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 15,34 Euro.
Gotha
Aufstellungsversammlung: Tagesordnung | Geschäftsordnung | Versammlungsämter
Um zu kandidieren/Vorschläge einzureichen:
- "Seite bearbeiten" auswählen
- im ausgewiesenen Bereich im Quellcode, zB bei einer Kandidatur zum Stadtrat zwischen
&<!-- Ab hier Kandidaturen zum Stadtrat eintragen -->
folgende Vorlage einfügen und entsprechend mit den eigenen Daten ausfüllen:<!-- Bis hier Kandidaturen zum Stadtrat -->
{{Kandidatur
|BILD = Zum Beispiel: [[Datei:Kandidat.jpg|100px]] Die Angabe 100 px ist für die Übersichtlichkeit recht sinnvoll.
|NAME = Name und eventuell Nickname, am besten inklusive Verlinkung auf das eigene Benutzerprofil im Piratenwiki.
|UNTERSTUETZER = Falls es eine Unterstützerliste gibt, hier hinein. Auch für andere Dinge, die unter Bild und Namen stehen sollen,
wie etwa eine Schwertliste. Für mehr ist jedoch eigentlich die Kurzinfo da.
|KURZINFO = Alter, Ausbildung, etc.
|PARTEITAETIGKEITEN = Alles, was man in der Piratenpartei bislang getan hat (und eigentlich nicht, was man auch in anderen Parteien getan hat!).
|STATEMENT = Warum sollte man Person X wählen? »Es muss alles mehr werden!« ;-)
|MEDIA = Twitter, Blogs, Interviews, weitere Informationen zum Kandidaten.
|KANDIDIERT = Ja/Nein/Vorschlag
|VORSCHLAG = Vorgeschlagen von ~~~
}}
Schlägst du jemanden lediglich vor, dann lass einfache sämtliche Felder außer "NAME", "KANDIDIERT" und "VORSCHLAG" leer. Bei "NAME" fügst du den Namen deines Vorschlags ein, bei "KANDIDERT" das Wort "Vorschlag" und unter "VORSCHLAG" den Text "Vorgeschlagen von ~~~".
Wenn die vorgeschlagene Person der Kandidatur zustimmt, kann sie selber ihre Daten einfügen und das Feld "KANDIDIERT" auf "Ja" setzen. Bei einer Ablehnung der Kandidatur dementsprechend auf "Nein".
Kommunalwahlen
2014
Kandidaturen zum StadtratBitte alphabetisch nach den Nachnamen sortieren. | |||||
Name/Bild | Kurzinfo | Parteitätigkeiten | Statement | Media | Kandidiert |
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Oranje ... Ich bin freiberuflicher Musiker und Student der Sozialen Arbeit an der Fachhochschule Erfurt. Zum Zeitpunkt der Kommunalwahlen werde ich 45 Jahre alt sein. |
Vertrauenspirat des KV Gotha |
Sapere aude !! No pasaran !! |
Ich bevorzuge: Miteinander reden, Telefon; Ich nutze auch: Mail, Facebook |
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im Wiki unter "Schwarzer Pirat" |
stellv. Vorsitzender des KV Gotha |
Klar zum ändern! |
direkt ansprechen, mailen, telefonieren, Facebook |
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im Wiki unter "Edelweisspirat" |
Schatzmeister KV Gotha |
direkt ansprechen, mailen, telefonieren, Facebook |
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18.04.1973 in Sondershausen seit 2008 wohnhaft in Gotha. Ausbildung Bäckermeister tätig seit 2012 im Außendienst für Backrohstoffe. |
parteilos |
Rock'n'Roll |
FB |
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Kandidaturen zum KreistagBitte alphabetisch nach den Nachnamen sortieren. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Name/Bild | Kurzinfo | Parteitätigkeiten | Statement | Media | Kandidiert | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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im Wiki unter "Schwarzer Pirat" |
stellv. Vorsitzender des KV Gotha |
Klar zum ändern! |
direkt ansprechen, telefonieren, mailen, Facebook |
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18.04.1973 in Sondershausen seit 2008 wohnhaft in Gotha. Ausbildung Bäckermeister tätig seit 2012 im Außendienst für Backrohstoffe. |
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****11.2 Wahlvorschläge für die Wahl des Landrats-, Bürgermeisters, Ortsteil- und Ortschaftsbürgermeisterwahl 11.2.1 Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen Hinsichtlich der Frage, welche Parteien und Wählergruppen Unterstützungsunter-schriften bei den Landrats-, Bürgermeister- und Ortsteilbürgermeisterwahlen benöti-gen, gilt das unter Nr. 12.2.1 Dargelegte entsprechend. 11.2.2 Wahlvorschläge von Einzelbewerbern Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers für die Wahl des Bürgermeisters muss mit näheren Angaben zur Person des Unterzeichnenden (Vorname, Nachname, Anschrift, Geburtsdatum) die Unterschriften von mindestens fünfmal soviel Wahlbe-rechtigten tragen, wie Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde zu wählen sind. Diese Unterschriften können vor der Einreichung des Wahlvorschlags gesammelt werden. Bewirbt sich der bisherige Bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich. Trägt der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers bei seiner Einreichung nicht die erforderliche Zahl an Unterschriften, so legt ihn der Wahlleiter der Gemeinde zur Leistung von Unterschriften bei der Gemeinde bzw. Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde aus. Die genauen Auslegungsorte sind den Bekanntmachungen der Wahlleiter zu entnehmen. Für die Wahl des Ortsteil- und Ortschaftsbürgermeisters gilt das oben Dargelegte entsprechend. Hinsichtlich der notwendigen Anzahl der Unterstützungsunterschriften ist bei der Wahl des Ortsteil- und Ortschaftsbürgermeisters die gesetzliche Anzahl der Ortsteil- bzw. Ortschaftsratsmitglieder maßgebend (§ 26 Abs. 5 ThürKWG). Auch für die Wahl des Landrats gilt das oben Dargelegte entsprechend. Hier ist hin-sichtlich der notwendigen Zahl der Unterstützungsunterschriften die Anzahl der zu wählenden Kreistagsmitglieder maßgebend (§§ 28 Abs. 2 Satz 1, 24 Abs. 4 Satz 3 ThürKWG). 11.2.3 Wer kann Unterstützungsunterschriften leisten? Unterstützungsunterschriften dürfen nur von Personen geleistet werden, die für die jeweilige Kommunalwahl (Wahl des Landrats, des Bürgermeisters, des Ortsteil- bzw. Ortschaftsbürgermeisters) wahlberechtigt sind (vgl. oben Nr. 6.1 und 6.2). Wahlbe-rechtigt sind nur diejenigen, die nach § 1 ThürKWG in dem Wahlgebiet für die jewei-lige Wahl (dies ist für die Landratswahl der Landkreis, für die Bürgermeisterwahl die Gemeinde, für die Ortsteilbürgermeisterwahl der Ortsteil mit Ortsteilverfassung, für die Ortschaftsbürgermeisterwahl die Ortschaft) wohnen. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend. Unterstützungsunterschriften dürfen nicht vom Bewerber des Wahlvorschlags geleistet werden. Ausgeschlossen sind auch solche Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen oder einen Wahlvorschlag nach § 14 Abs. 1 Satz 3 ThürKWG unterzeichnet haben (§ 14 Abs. 6 Satz 3 ThürKWG). Insofern widerrechtlich geleistete Unterschriften sind auf allen Wahlvorschlägen ungültig. Geleistete Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.
Wahlvorschläge können nach ihrer Einreichung bis zum 44. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgenommen werden (§ 17 Abs. 1 Satz 2 und 3 ThürKWG). Diese Bestimmung für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder gilt für die Wahl des Bürgermeisters, Ortsteil- bzw. Ortschaftsbürgermeisters, der Kreistagsmitglieder und des Landrats entsprechend (§ 24 Abs. 1 Satz 2, § 26 Abs. 1, § 27 Abs. 3, § 28 Abs. 2 Satz 1 ThürKWG).
Nach der Einreichung des Wahlvorschlags ist ein Austausch oder eine nachträgliche Benennung von Bewerbern oder eine Änderung ihrer Reihenfolge in einem Wahlvorschlag grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmsweise ist ein Austausch oder eine nachträgliche Benennung von Bewerbern bis zum 34. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr zulässig, soweit dies infolge Wegfalls von Bewerbern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veranlasst ist. Soweit die Ersatzbewerber nicht bereits in der Aufstellungsversammlung gewählt wurden, muss für die Aufstellung erneut eine Aufstellungsversammlung nach § 15 ThürKWG durchgeführt werden (§ 15 Abs. 2 ThürKWG). Abgesehen von diesem Ausnahmefall kann eine Veränderung der Bewerber oder ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag nur dadurch bewirkt werden, dass der bereits eingereichte Wahlvorschlag zurückgenommen und ein neuer Wahlvorschlag unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen (vgl. die Bekanntmachung des Wahllei-ters) eingereicht wird. Gemäß § 21 Abs. 2 ThürKWO kann ein eingereichter Wahl-vorschlag einer Partei oder Wählergruppe nur durch gemeinsame schriftliche Erklä-rung des Beauftragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unter-zeichner des Wahlvorschlags (das sind die zehn Wahlberechtigten, die jeder Wahl-vorschlag einer Partei oder Wählergruppe tragen muss) oder durch Erklärung des Einzelbewerbers bei der Bürgermeisterwahl zurückgenommen werden. Eine Zurücknahme kann nicht widerrufen werden. Gemäß § 21 Abs. 1 ThürKWO kann die Zustimmung eines Bewerbers zur Auf-nahme in einen Wahlvorschlag nur bis zum Ablauf der Einreichungsfrist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Wahlleiter zurückgenommen werden. Die Zurücknahme kann nicht widerrufen werden. Scheidet ein Bewerber eines Wahlvorschlags für die Gemeinde- und Kreistagswahl aus und ist in der Aufstellungsversammlung nichts anderes bestimmt worden, dann bleibt der ursprünglich belegte Rang des Ausscheidenden in dem Wahlvorschlag nicht unbesetzt, sondern die nachfolgenden Bewerber rücken jeweils um einen Platz in der Reihenfolge vor.
Von einer Änderung des Wahlvorschlags ist die Mängelbeseitigung zu unterschei-den. Durch die Mängelbeseitigung wird ein Wahlvorschlag in Übereinstimmung mit den Wahlvorschriften gebracht. Es werden damit die Voraussetzungen geschaffen, dass dieser Wahlvorschlag durch den Wahlausschuss als gültig zugelassen werden kann. Der jeweilige Wahlleiter prüft die eingereichten Wahlvorschläge unverzüglich nach dem Eingang auf Mängel; auf Verlangen bestätigt er den Eingang schriftlich und fordert ggf. die Beauftragen bzw. Einzelbewerber auf, festgestellte Mängel zu beseitigen (§ 17 Abs. 2 ThürKWG, § 19 ThürKWO). Ein eingereichter Wahlvorschlag leidet unter einem Mangel, wenn er nicht die erfor-derlichen Angaben, Unterschriften oder Anlagen enthält. Näheres zu den Anforde-rungen an die Wahlvorschläge nach den Kommunalwahlvorschriften ist den öffentlichen Bekanntmachungen der Wahlleiter über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zu entnehmen. Mängel der eingereichten Wahlvorschläge müssen spätestens am 34. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr behoben sein (§ 17 Abs. 2 Satz 2 ThürKWG).
Parteien und Wählergruppen können bei den Kommunalwahlen zu-sammenarbeiten, indem sie (bezogen auf das jeweilige Wahlgebiet für Kreistags-, Gemeinderats-, Landrats-, Bürgermeister- und Ortsteil- bzw. Ortschaftsbürgermeisterwahl) gemeinsam Wahlvorschläge gemäß § 14 ThürKWG aufstellen (oben Nr. 9) oder - dies gilt nur für die Gemeinderats- und Kreistagswahl - Listenverbindungen gemäß § 17 Abs. 3 ThürKWG eingehen. 15.1 Gemeinsamer Wahlvorschlag Die jeweils zusammenarbeitenden Parteien und Wählergruppen sind ein Wahlvor-schlagsträger und werden deshalb wie eine Gruppierung behandelt, d.h. a) es ist eine gemeinsame Aufstellungsversammlung der im Zeitpunkt ihres Zu-sammentritts im Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der beteiligten Parteien und Angehörigen der Wählergruppen zur Bewerberkür § 15 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG durchzuführen, b) der Wahlvorschlag muss die Namen sämtlicher beteiligter Parteien und Wähler-gruppen tragen, c) das Privileg einer beteiligten Partei oder Wählergruppe, keine Unterstützungsunterschriften nach § 14 Abs. 5 ThürKWG zu benötigen, wirkt sich auf den Wahlvorschlag insgesamt aus. Zu Einzelheiten vgl. oben Nr. 8 und 9. 15.2 Listenverbindung Eine Listenverbindung ist nur bei der Gemeinderats- und Kreistagswahl möglich. Die beteiligten Parteien und Wählergruppen werden bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl bis zur Berechnung der Sitzverteilung wie getrennte Gruppierungen behandelt: a) getrennte Aufstellungsversammlungen und Bewerberkür, b) getrennte Wahlvorschläge (lediglich bei der Bekanntmachung der Wahlvorschläge nach § 18 Abs. 1 ThürKWG wird auf die Listenverbindung hin-gewiesen), c) das Privileg einer Partei oder Wählergruppe, keine Unterstützungsunterschriften zu benötigen, wirkt sich nur für deren eigenen Wahlvorschlag aus. Erst bei der Berechnung der Sitzverteilung werden die durch Listenverbindung zu-sammengefassten Wahlvorschläge als ein einziger Wahlvorschlag behandelt und können damit unter Umständen einen Sitz mehr erhalten als ohne Listenverbindung (§ 22 Abs. 3 ThürKWG). Eine Listenverbindung gemäß § 17 Abs. 3 ThürKWG erfolgt durch übereinstimmen-de Erklärung der Beauftragten der beteiligten Wahlvorschläge gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde (bzw. bei der Kreistagswahl gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises). Die Erklärung muss spätestens am 34. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, abgegeben sein. Die schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der einzelnen Wahlvorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz 3 ThürKWG) ist beizufügen.
Am 33. Tag vor der Wahl tritt der jeweilige Wahllausschuss in öffentlicher Sitzung zusammen und beschließt darüber, ob die eingereichten Wahlvorschläge den Anforderungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes und der Thüringer Kommunalwahlordnung entsprechen (§ 17 Abs. 4 ThürKWG und § 22 ThürKWO). Die Beauftragten der Wahlvorschläge und die Einzelbewerber sind zu dieser Sitzung zu laden und erhalten - soweit sie in der Sitzung anwesend sind - vor der Entscheidung über ihren Wahlvorschlag Gelegenheit zur Äußerung. Erklärt der Wahlausschuss einen Wahlvorschlag oder eine Listenverbindung ganz oder teilweise für ungültig, teilt er dies dem Beauftragten oder Einzelbewerber mit. Die betroffene Partei oder Wählergruppe bzw. der Einzelbewerber kann sodann ge-gen die Entscheidung bis zum 27. Tag vor der Wahl, 18.00 Uhr, Einwendungen er-heben. Aufgrund dieser Einwendungen entscheidet der Wahlausschuss bis zum 26. Tag vor der Wahl, 24.00 Uhr, erneut über die ganz oder teilweise für ungültig erklärten Wahlvorschläge oder Listenverbindungen. Hilft der Wahlausschuss den Einwendungen nicht ab und erklärt den betreffenden Wahlvorschlag oder die Listenverbindung endgültig für ungültig, können die Be-schlüsse des Wahlausschusses nur noch im Wege der Wahlanfechtung oder Wahlprüfung nachgeprüft werden.
9.2.1 Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen Die Ausführungen unter Nr. 9.1 über die Wahlvorschläge der Parteien und Wähler-gruppen für die Wahl der Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder gelten für die Wahl des Landrats, Bürgermeisters, Ortsteil- und Ortschaftsbürgermeisters entsprechend unter Berücksichtigung der Maßgaben nach § 18 Abs. 3 ThürKWO: Die Wahlvorschläge der Parteien und Wählergruppen für die Wahl des Landrats, Bürgermeisters, Ortsteil- und Ortschaftsbürgermeisters müssen daher nach dem Muster der Anlage 5 zu § 18 Abs. 1 ThürKWO enthalten: a) den Namen der Partei oder Wählergruppe als Kennwort bzw. bei gemeinsamen Wahlvorschlägen die Namen sämtlicher beteiligten Parteien und/oder Wähler-gruppen (vgl. § 14 Abs. 4 ThürKWG), b) Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers (nur ein Bewerber!), c) die Unterschriften von mindestens zehn Wahlberechtigten, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags sind, unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihres Ge-burtsdatums und ihrer Anschrift (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 3 ThürKWG), d) die Bezeichnung des wahlberechtigten Beauftragten des Wahlvorschlags und seines wahlberechtigten Stellvertreters (vgl. § 16 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie Abs. 2 ThürKWG), die zu den eben genannten zehn Wahlberechtigten gehören kön-nen; der Beauftragte eines Wahlvorschlags und sein Stellvertreter können gleichzeitig Bewerber des Wahlvorschlags sein; in diesem Fall dürfen sie jedoch – wie dargelegt – nicht zu den zehn Wahlberechtigten gehören, deren Unterschrift der Wahlvorschlag tragen muss (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 3 ThürKWG). Den Wahlvorschlägen sind als Anlage beizufügen: e) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zu § 18 Abs. 3 ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber zustimmt (Nr. 1) und dass er nicht für dieselbe Wahl in einem Wahlvorschlag einer anderen Partei oder Wählergruppe aufge-stellt ist (Nr. 2); zudem muss der Bewerber sich zur Zusammenarbeit mit dem Mi-nisterium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftrag-ten dieser Einrichtungen erklären (Nr. 3); er muss sein Einverständnis mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Ver-fassungsschutz sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR abgeben und erklären, dass ihm die Eignung für eine Berufung in eine Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (Nr. 4); diese Erklärungen zur Eignung (§ 28 Abs. 2 in Verbindung mit § 24 Abs. 3 ThürKWG) werden durch Ausfüllen der Angaben und Unterschrift auf dem Formular abgegeben; f) eine Ausfertigung der Niederschrift über die nach § 15 ThürKWG durchzuführende Versammlung mit Angaben zum Verfahren der Wahl des Bewerbers im Wahlvorschlag, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die Zahl der Anwesenden (vgl. § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG), g) die Versicherungen an Eides Statt des Versammlungsleiters und von zwei weite-ren Teilnehmern der Versammlung gegenüber dem örtlich zuständigen Wahllei-ter, dass die Wahl der Bewerber sowie die Festlegung der Reihenfolge im Wahl-vorschlag in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder wahlberechtigte Teil-nehmer der Aufstellungsversammlung vorschlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung bewerbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen (vgl. § 15 Abs. 3 Satz 2 ThürKWG); der Versammlungsleiter und die Teilnehmer, die die Versicherungen an Eides Statt abgeben, also die Richtigkeit der Niederschrift bezeugen, müssen zwar an der Versammlung teilgenommen, jedoch an der Wahl der Bewerber und der Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag nicht selbst als wahlberechtigte Mitglieder aktiv mitgewirkt haben, sie müssen auch nicht wahlberechtigt sein; h) für die Wahl des Landrats außerdem Bescheinigungen der Gemeinde seiner Hauptwohnung über die Wählbarkeit des Bewerbers nach dem Muster der Anla-ge 23 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4 ThürKWO und über die Wahlberechtigung der Unter-zeichner nach dem Muster der Anlage 24 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4 ThürKWO. i) für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters / Oberbürgermeisters eine Be-scheinigung der Gemeinde seiner Hauptwohnung über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22 zu § 18 Abs. 3 Satz 7 ThürKWO beizufügen, wenn die Hauptwohnung nicht in der Gemeinde ist, in der er sich bewirbt. Es ist zu empfehlen, neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die jeder Wahlvorschlag tragen muss, weitere Unterschriften als „Ersatzunterschriften“ einzureichen, für den Fall, dass Unterschriften auf dem Wahlvorschlag für ungültig erklärt werden, etwa weil der Wahlberechtigte auch einen anderen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl unterschrieben hat (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 5 und 6 ThürKWG, § 18 Abs. 4 ThürKWO). 9.2.2 Wahlvorschläge der Einzelbewerber Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers für die Wahl des Landrats, Bürgermeis-ters, Ortsteil- und Ortschaftsbürgermeisters muss nach dem Muster der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO enthalten (vgl. § 18 Abs. 3 ThürKWO): a) den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort (§ 24 Abs. 4 Satz 5 ThürKWG), b) den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift des Bewerbers und c) die Unterschriften von mindestens fünfmal soviel Wahlberechtigten wie Kreis-tagsmitglieder nach § 102 Abs. 3 ThürKO zu wählen sind (bei der Wahl der Landräte, §§ 28 Abs. 2 Satz 1, 24 Abs. 4 Satz 3 ThürKWG), Gemeinderatsmitglieder nach § 23 Abs. 3 ThürKO zu wählen sind (bei der Wahl der Bürgermeister, § 24 Abs. 4 Satz 3 ThürKWG) oder weitere Mitglieder des Ortsteil- / Ortschaftsrats nach § 45 Abs. 3 Satz 3 ThürKO bzw. § 45a Abs. 3 Satz 3 ThürKO zu wählen sind (bei der Wahl der Ortsteil- / Ortschaftsbürgermeister, § 26 Abs. 5 ThürKWG). Die Unterschriften haben unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift (vgl. § 14 Abs. 5 Satz 2 ThürKWG) zu erfolgen; auch hier ist zu empfehlen, ggf. „Ersatzunterschriften“ einzureichen (vgl. oben unter 10.1). Bewirbt sich der bisherige Amtsinhaber als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsunterschriften erforderlich (§§ 24 Abs. 4 Satz 5, 26 Abs. 1, 28 Abs. 2 Satz 1 ThürKWG). Dem Wahlvorschlag sind die vier Erklärungen des Einzelbewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO beizufügen (die Erklärungen werden durch Ausfüllen der Angaben und Unterschrift auf dem Formular abgegeben). Für Bewerber um das Amt des hauptamtlichen Bürgermeisters / Oberbürgermeisters ist dem Wahlvorschlag zudem eine Bescheinigung der Gemeinde seiner Hauptwohnung über die Wählbarkeit nach dem Muster der Anlage 22 zu § 18 Abs. 3 Satz 7 ThürKWO beizufügen, wenn die Hauptwohnung nicht in der Gemeinde ist, in der er sich bewirbt. Für die Landratswahl ist dem Wahlvorschlag eine Bescheinigung der Gemeinde der Hauptwohnung über die Wählbarkeit des Bewerbers nach dem Muster der Anlage 23 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4 ThürKWO und über die Wahlberechtigung der Unterzeichner nach dem Muster der Anlage 24 zu § 18 Abs. 2 Nr. 4 ThürKWO beizufügen. Kandidaten für die KreistageABG
EIC
GTH
GRZ
HBN
IK
KYF
NDH
SHK
SOK
SLF/RU
MNG
MHL
SON
WAK
WE/AP
Kandidaten für die Stadträte in Kreisfreien StädtenEF
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G
J
SHL
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Stand Landkreise (Kommunalwahl 07.Juni 2009)
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