Leitlinie "Stadtentwickung, Umwelt und Infrastruktur"
Zusammenfassung des Antrags
"Stadtentwicklung, Umwelt und Infrastruktur" – Modul 6 – Kommunale Grundversorgung
Schlagwörter
Stadtentwicklung, Grundversorgung, Privatisierung
Datum der letzten Änderung
11.03.2013
Status des Antrags
Antrag wurde eingereicht
Abstimmungsergebnis
Zurückgezogen
Antragstitel
Stadtentwicklung Modul 6 – Kommunale Grundversorgung
Antragstext
Der Parteitag möge folgendes als Teil des Programms der PIRATEN Jena beschließen:
5. Sicherung der kommunalen Grundversorgung
Immer mehr Kommunen neigen aufgrund von finanziellen Engpässen dazu, ihr Eigentum zu verkaufen. Davon betroffen sind Grundstücke, Unternehmen, Bereiche der Verwaltungen und nicht zuletzt Infrastruktur und Dienstleistungen der Grundversorgung wie z. B. Energieversorgung oder Müllabfuhr. Während kommunale Versorger in der Regel nur kostendeckend arbeiten oder eventuelle Überschüsse für andere städtische Aufgaben abführen, steht für privatwirtschaftliche Unternehmen immer der Gewinn im Vordergrund – vom Bürger bezahlt.
Die PIRATEN Jena sprechen sich daher gegen die Privatisierung der kommunalen Grundversorgung und für eine umfassende demokratische Kontrolle aus – Netze in Nutzerhand!
Die PIRATEN Jena stehen dafür ein:
die regionale Grundversorgung in öffentlicher Hand zu belassen bzw. zu rekommunalisieren, insbesondere langfristig alle Fremdanteile der Jenaer Stadtwerke Energie zurückzukaufen,
alle Informationen, Wirtschaftspläne und Bilanzen kommunaler Eigenbetriebe, Unternehmen und Zweckverbände vollständig und transparent zu veröffentlichen. Transparenz bedeutet dabei für uns auch eine für jeden Bürger verständlich aufbereitete Zusammenstellung der relevanten Informationen (z. B. nachvollziehbare Gebührenkalkulationen).
die Rechte der Bürger bei der Festsetzung von Gebühren im Bereich der Grundversorgung zu stärken, z. B. durch Vetorechte bei Investitionen.
nach intelligenten Möglichkeiten zu suchen, eine gute und flächendeckende Breitbandversorgung für alle Bürger bereitzustellen. Anbieter von öffentlichen WLAN-Netzen – wie z. B. Gaststätten – haften noch immer für die Aktivitäten ihrer Kunden im Netz. Ohne diese sogenannte Betreiberhaftung könnte das Angebot für Bürger und Touristen deutlich erweitert werden.
gerade in Wasser/Abwasser-Zweckverbänden die Mitwirkungsrechte und Kontrollmöglichkeiten für Bürger und ihre gewählten Volksvertretungen grundlegend zu verbessern.
bei gleichbleibender Versorgungsqualität die Kosten und damit auch die Gebühren für die Bürger so gering wie möglich zu halten.