TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Programmantrag - 003: Unterschied zwischen den Versionen

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|text=Wir setzen uns dafür ein, dass es keine Gelder mehr aus der Parteienfinanzierung für das Aufhängen von Wahlplakaten gibt. Parteien die trotzdem nicht auf dieses Wahlkampfmittel verzichten wollen, müssen den Kommunen die ortsüblichen Preise für Plakatwerbung bezahlen. Diese Ausgaben werden jedoch auch nicht durch die Parteienfinanzierung rückerstattet. Als Ausgleich treten wir für eine zweimalig erscheinende Wahlkampfzeitung ein, in welcher alle zugelassenen Parteien jeweils den gleichen Platz zur Verfügung hat um sich selbst und ihre Kandidaten vorzustellen. Diese Wahlkampfzeitung wird vor der Wahl kostenfrei an alle Haushalte verteilt.
 
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|begruendung=Immer mehr Menschen sind von der ausufernden Anzahl an Wahlplakten genervt. Bei einer zunehmenden Zahl von Parteien werden die Laternen außerdem zu Marterpfählen der Demokratie, die nur noch mehr für Verdruss sorgen. Den Menschen ist bewusst, dass diese Materialschlacht von ihren Steuergeldern bezahlt wird. Dies ist aktuell kaum noch vermittelbar. Das Werbemittel soll nicht verboten werden, aber durch die zu erwartenden und nicht rückerstatteten Kosten unattraktiv für die Parteien gemacht werden. Als Ausgleich soll es eine an alle Haushalte verteilte Wahlkampfzeitung geben, in welcher alle zugelassenen Parteien den gleichen Platz eingeräumt bekommen, um sich selbst und ihre Kandidaten zu präsentieren.
 
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|anregung=Ich weiss nicht warum die eigene Überzeugung hier allen aufgedrängt werden muss. Wenn eine Plakatkampagne als Verschwendung von Steuermittel angesehen wird, dann wird halt keine gemacht, sondern das Geld anders verwendet. Ich sehe den Grund nicht sich das in die Sammlung politischer Forderungen aufzunehmen. Die Thüringer Piraten haben zudem zu jeder Wahl auf exakt dieses Mittel der Öffentlichkeitsarbeit gesetzt, Alternativen lassen sich parteiintern kaum vermitteln, weshalb diese Forderung nicht glaubwürdig durch diesen Landesverband vertreten werden kann.Eine Wahlkampfzeitung in Zeiten in denen mehr Menschen keinen Grund sehen zu ihrem Briefkasten zu gehen um dort Neuigkeiten von gestern rauszufischen betrachte ich als Anachronismus.
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Zielführender würde ich eine landesweit verbindliche Regelung finden, die die Maximalzahl von Plakaten pro antretender Partei auf einen der jeweiligen Kommunengrösse angepassten Wert begrenzt. Das kann zwar schon jetzt jede Kommune für ihr Gebiet festlegen, nur wird es ärgerlicherweise häufig dann von den Kommunen nicht praktiziert, wenn es um Parteien geht, die in der Kommune zur Mehrhreit(skoalition) gehören.
 
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Aktuelle Version vom 9. November 2014, 21:51 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA003
Einreichungsdatum 16.09.2014
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Janetworkx
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt "Frei-Staat" Thüringen
Zusammenfassung des Antrags Keine Parteienfinanzierung für Wahlkampfplakate, stattdessen finanzierte Wahlkampfzeitung an alle Haushalte, mit gleichem Platz für alle zur Wahl zugelassenen Parteien
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 09.11.2014
Status des Antrags

Apply.png Geprüft

Abstimmungsergebnis Cancel.png Abgelehnt

Antragstitel

Parteienfinanzierung für Wahlplakate streichen

Antragstext

Wir setzen uns dafür ein, dass es keine Gelder mehr aus der Parteienfinanzierung für das Aufhängen von Wahlplakaten gibt. Parteien die trotzdem nicht auf dieses Wahlkampfmittel verzichten wollen, müssen den Kommunen die ortsüblichen Preise für Plakatwerbung bezahlen. Diese Ausgaben werden jedoch auch nicht durch die Parteienfinanzierung rückerstattet. Als Ausgleich treten wir für eine zweimalig erscheinende Wahlkampfzeitung ein, in welcher alle zugelassenen Parteien jeweils den gleichen Platz zur Verfügung hat um sich selbst und ihre Kandidaten vorzustellen. Diese Wahlkampfzeitung wird vor der Wahl kostenfrei an alle Haushalte verteilt.

Antragsbegründung

Immer mehr Menschen sind von der ausufernden Anzahl an Wahlplakten genervt. Bei einer zunehmenden Zahl von Parteien werden die Laternen außerdem zu Marterpfählen der Demokratie, die nur noch mehr für Verdruss sorgen. Den Menschen ist bewusst, dass diese Materialschlacht von ihren Steuergeldern bezahlt wird. Dies ist aktuell kaum noch vermittelbar. Das Werbemittel soll nicht verboten werden, aber durch die zu erwartenden und nicht rückerstatteten Kosten unattraktiv für die Parteien gemacht werden. Als Ausgleich soll es eine an alle Haushalte verteilte Wahlkampfzeitung geben, in welcher alle zugelassenen Parteien den gleichen Platz eingeräumt bekommen, um sich selbst und ihre Kandidaten zu präsentieren.

Piratenpad

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Ähnliche Anträge

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Antragsvertagung


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Ich weiss nicht warum die eigene Überzeugung hier allen aufgedrängt werden muss. Wenn eine Plakatkampagne als Verschwendung von Steuermittel angesehen wird, dann wird halt keine gemacht, sondern das Geld anders verwendet. Ich sehe den Grund nicht sich das in die Sammlung politischer Forderungen aufzunehmen. Die Thüringer Piraten haben zudem zu jeder Wahl auf exakt dieses Mittel der Öffentlichkeitsarbeit gesetzt, Alternativen lassen sich parteiintern kaum vermitteln, weshalb diese Forderung nicht glaubwürdig durch diesen Landesverband vertreten werden kann.Eine Wahlkampfzeitung in Zeiten in denen mehr Menschen keinen Grund sehen zu ihrem Briefkasten zu gehen um dort Neuigkeiten von gestern rauszufischen betrachte ich als Anachronismus. - KampfQ
  • Wahlkampfkostenrückerstattung ist eine "Falschbezeichnung".Selbst wer keinen Wahlkampf macht, bekommt bei entsprechender Stimmenanzahl "Wahlkampfkostenrückerstattung". Insofern greift der Zusammenhang nicht, dass man "Plakatierung" nicht vergüten/rückerstatten soll.Sinnvoller wäre es, in der Kommunalgesetzgebung z.B. vorzugeben, dass jede Gemeinde eine Plakatfläche zur Verfügung stellt (Bsp: http://cdn-06.wuerzburgerleben.de/wp-content/uploads/2013/08/Plakat_1.jpg http://www.goest.de/bilder13/btwahl2013.jpg), auf der jede Partei die selbe Anzahl an Freiflächen zur Plakatierung erhält (Chancengleichheit). Das Plakatieren im restlichen Gemeindegebiet ist untersagt.Einen positiven Vorschlag finde ich jedoch, dass allen Parteien die gleiche Fläche innerhalb von Presseerzeugnissen zur Selbstdarstellung zur Verfügung gestellt werden soll. Ob das eine extra Wahlzeitung sein muss ist zu diskutieren.Die Kandidatenduelle sind z.B. eine sehr gute Variante, die Kandidaten sich auch gegenseitig prüfen zu lassen. - Käptn Nemo
  • Die Antragskommission wünscht sich noch einen Titel/Überschrift zu diesem Antragstext. Denn in dem gewünschten Abschnitt -"Frei-Staat" Thüringen- der Leitlinien gibt es keinen passenden Unterabschnitt der hier passen könnte. Völlig losgelöst sollte der Antragstext aber nicht in das Programm eingefügt werden. - AlBern

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen
- „Die Plakatierung wird dann vor allem unattraktiv für neue und kleinere Parteien. Die größeren werden sie sich weiterhin leisten können. Das wird eher zu Benachteiligung der finanzschwächeren führen als zu allgemeinem Plakatverzicht.“ AstridG
Redirect arrow.png
Die üblichen Kosten für eine Plakatierung sind 0,50 € pro Plakat und Tag! Das summiert sich schnell zu einem erheblichen Betrag und sollte auch für große Parteien ein erheblicher Kostenfaktor sein. Ich glaube schon, dass die Maßnahme geeignet ist, um das Ausmaß der Plakatierung einzudämmen. - P1ng0ut
- „Wahlkampfzeitung an alle Haushalte? Im Internet heißt das "Spam" ;)“ AstridG
+ „ICh befürchte, Dein Vorschlag wird die kleinen bzw. neuen Parteien schwächen, da gerade die grossen Parteien einen grossen Teil ihrer direkten Wahlkampfausgaben (Werbunb im öffentlichen Raum) über Spenden finanzieren, die entweder an die Kandidaten selbst oder die Parteien fliessen.

Zielführender würde ich eine landesweit verbindliche Regelung finden, die die Maximalzahl von Plakaten pro antretender Partei auf einen der jeweiligen Kommunengrösse angepassten Wert begrenzt. Das kann zwar schon jetzt jede Kommune für ihr Gebiet festlegen, nur wird es ärgerlicherweise häufig dann von den Kommunen nicht praktiziert, wenn es um Parteien geht, die in der Kommune zur Mehrhreit(skoalition) gehören.“ Cbeckstein

Unterstützung/Ablehung des Antrags

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