TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 013: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 19. Februar 2013, 16:04 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer X013
Einreichungsdatum 18.02.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Gerald
Antragstyp Sonstiger Antrag
Art des sonstigen Antrags Sonstiges
Zusammenfassung des Antrags Schiedsgerichtsspruch des LSG zum PA063
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 19.02.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Schiedsgerichtsspruch des LSG zum PA063

Antragstext

Der Parteitag möge durch Abstimmung mit 2/3-Mehrheit die Frage "Unterlag der

LPT 2012.2 beim Beschluss des PA063 einem Inhaltsirrtum?" klären. Bei Bestätigung der Frage wird der Text des PA063 ersatzlos aus dem

Parteiprogramm gestrichen.

Antragsbegründung

Aus dem Schiedsgerichtsspruch des LSG:

Der beklagte Landesverband wird aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten eine Mitgliederversammlung einzuberufen, in der die Frage "Unterlag der LPT 2012.2 beim Beschluss des PA063 einem Inhaltsirrtum?" durch eine Abstimmung der Mitglieder mit 2/3 Mehrheit zu klären ist. Bei Bestätigung der Frage wird der Text des PA063 ersatzlos aus dem Parteiprogramm gestrichen. Bis zu dieser Abstimmung bleibt die einstweilige Verfügung vom 19.11.2012 in Kraft.

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