TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 013
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | X013 |
Einreichungsdatum | 18.02.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Gerald |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Art des sonstigen Antrags | Sonstiges |
Zusammenfassung des Antrags | Schiedsgerichtsspruch des LSG zum PA063 |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 16.03.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Angenommen |
AntragstitelSchiedsgerichtsspruch des LSG zum PA063 Antragstext Der Parteitag möge durch Abstimmung mit 2/3-Mehrheit die Frage "Unterlag der
LPT 2012.2 beim Beschluss des PA063 einem Inhaltsirrtum?" klären. Bei Bestätigung der Frage wird der Text des PA063 ersatzlos aus dem Parteiprogramm gestrichen.AntragsbegründungAus dem Schiedsgerichtsspruch des LSG: Der beklagte Landesverband wird aufgefordert, innerhalb von 3 Monaten eine Mitgliederversammlung einzuberufen, in der die Frage "Unterlag der LPT 2012.2 beim Beschluss des PA063 einem Inhaltsirrtum?" durch eine Abstimmung der Mitglieder mit 2/3 Mehrheit zu klären ist. Bei Bestätigung der Frage wird der Text des PA063 ersatzlos aus dem Parteiprogramm gestrichen. Bis zu dieser Abstimmung bleibt die einstweilige Verfügung vom 19.11.2012 in Kraft. Piratenpad
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