TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Programmantrag - 039
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA039 |
Einreichungsdatum | 15.05.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Unterstrichmoepunterstrich |
Antragstyp | Programmantrag |
Art des Programmantrags | Programmantrag |
Zuordnung zum Programmpunkt | Bildung |
Zusammenfassung des Antrags | Studium ohne Hochschulzugangsberechtigung nach ThürHG |
Schlagwörter | Bildung, Hochschulpolitik, ThürHG |
Datum der letzten Änderung | 15.05.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | ![]() |
AntragstitelStudium ohne Studienzugangsberechtigung Antragstext Das Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) § 60 regelt im Allgemeinen den Hochschulzugang in Thüringen.
Wir fordern eine Novellierung des ThürHG. Dabei sollen Berufstätige eine Studienzugangsberechtigung erhalten, obwohl sie keine Studienzugangsberechtigung nach § 60 (1) besitzen. Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, müssen Berufstätige eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren und drei Jahre Erfahrung in diesem Bereich vorweisen können.
Antragsbegründung
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