TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Programmantrag - 040
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA040 |
Einreichungsdatum | 15.05.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Unterstrichmoepunterstrich |
Antragstyp | Programmantrag |
Art des Programmantrags | Programmänderungsantrag |
Zuordnung zum Programmpunkt | Bildung |
Zusammenfassung des Antrags | Mitbestimmung innerhalb der Hochschule, Freiheit der Forschung & Lehre, Transparenz |
Schlagwörter | Bildung, Hochschulpolitik, Transparenz |
Datum der letzten Änderung | 01.06.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
AntragstitelMitbestimmung innerhalb der Hochschule AntragstextDer Parteitag möge beschließen, den folgenden Text Die Kommunikation mit den studentischen Gremien ist sehr wichtig, um zu erfahren, welche Wünsche und Nöte die Studierendenschaft hat. Hierzu bedarf es in allererster Linie einer verbesserten Wahrnehmung, Kommunikation und Einbeziehung der studentischen Gremien an allen Fakultäten sowie den Hochschulen selbst. Die studentischen Gremien und ihre Anliegen müssen ernster genommen und ihren Belangen hinreichend Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wir setzen uns für eine ausgewogene und faire Mitbestimmung aller an den Hochschulen vertretenen Gruppen ein. Bei der Neuakkreditierung von Studiengängen ist es vor allem auch wichtig, auf die Erfahrungen der Studierendenschaft zurückzugreifen und dieser ebenfalls ein Stimmrecht einzuräumen. Ferner wird die Zusammensetzung der Gremien durch das Hochschulrahmengesetz und indirekt durch das Grundgesetz geregelt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1973 gilt es hierbei zu beachten. In diesem wird festgestellt, dass eine Mehrheit der Professoren in entscheidenden Gremien durch das Grundgesetz gefordert wird, um die Freiheit in Forschung und Lehre zu garantieren. Aus diesem Grund ist es wichtig, die aktuell in Thüringen existierenden Hochschulräte in der Mehrheit (mind. 60%) mit hochschulinternen Mitgliedern zu besetzen. Außerdem müssen studentische Mitglieder des Gremiums auch ein Stimmrecht zugeteilt bekommen. Des Weiteren müssen alle Hochschulräte transparent über ihre Sitzungen und Entscheidungen berichten.
durch den neuen Text Die Kommunikation mit den studentischen Gremien ist sehr wichtig, um zu erfahren, welche Wünsche und Nöte die Studierendenschaft hat. Hierzu bedarf es in allererster Linie einer verbesserten Wahrnehmung, Kommunikation und Einbeziehung der studentischen Gremien an allen Fakultäten sowie den Hochschulen selbst. Die studentischen Gremien und ihre Anliegen müssen ernster genommen und ihren Belangen hinreichend Aufmerksamkeit geschenkt werden. Wir setzen uns für eine ausgewogene und faire Mitbestimmung aller an den Hochschulen vertretenen Gruppen ein.
Bei der Neuakkreditierung von Studiengängen ist es vor allem auch wichtig, auf die Erfahrungen der Studierendenschaft zurückzugreifen und dieser ebenfalls ein Stimmrecht einzuräumen. Ferner wird die Zusammensetzung der Gremien durch das Hochschulrahmengesetz und indirekt durch das Grundgesetz geregelt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1973 gilt es hierbei zu beachten. In diesem wird festgestellt, dass eine Mehrheit der Professoren in entscheidenden Gremien durch das Grundgesetz gefordert wird, um die Freiheit in Forschung und Lehre zu garantieren. Aus diesem Grund ist es wichtig, die aktuell in Thüringen existierenden Hochschulräte in der Mehrheit (mind. 60%) mit hochschulinternen Mitgliedern zu besetzen. Außerdem müssen studentische Mitglieder des Gremiums auch ein Stimmrecht zugeteilt bekommen. Des Weiteren müssen alle Hochschulräte transparent über ihre Sitzungen und Entscheidungen berichten. Wir sprechen uns für Freiheit in Forschung und Lehre aus, lehnen aber ausdrücklich die Erforschung von Rüstungstechnologie und die Teilnahme von Überwachungsprojekten ab. Bei Kooperationen zwischen Unternehmen und Bildungseinrichtungen herrscht eine Offenlegungspflicht. Dabei sollen Bildungseinrichtungen anzeigen, von welchen Unternehmen sie finanziell unterstützt werden. Die Mitspracherechte des Unternehmens beschränken sich auf den jeweiligen Forschungsbereich und betreffen Personalfragen bei der Besetzung von Honorarprofessuren. Die Thüringer Landesregierung wird aufgefordert, diese bestehenden Probleme gesetzlich zu regeln. Die Einführung einer Zivilklausel lehnen wir ab.zu ersetzen. Antragsbegründung
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