TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Programmantrag - 038

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA038
Einreichungsdatum 15.05.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Unterstrichmoepunterstrich
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Bildung
Zusammenfassung des Antrags Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
Schlagwörter Bildung, Hochschulpolitik
Datum der letzten Änderung 01.06.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Landesprogramm im Kapitel "Wissensgesellschaft und Kultur" im Abschnitt "Universitäten und Hochschulen" als neuen Titel "Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung" einzufügen.

Um Behinderten und chronisch kranken Menschen die Möglichkeit einer qualitativen Ausbildung an einer Universität oder Fachhochschule zu gewähren, müssen folgende Möglichkeiten geschaffen werden:

  • Einen zentralen Ansprechpartner zur individuellen Beratung
  • Hörsäle sind barrierefrei zu gestalten
  • Die Universität/Fachhochschule hat einen Leitfaden zur Gewährung von Nachteilsausgleichen zu erstellen
  • Zugeständnisse sind durch Prüfungsausschuss zu bestätigen
  • Keine Zahlung von Langzeitstudiengebühren
  • Anpassung der allgemeinen Prüfungsordnung, so dass diese Menschen keine Prüfungsfristen einhalten müssen
Ist ein Normales Studium aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht möglich, dann ist ein Studium auf Sonderstudienplan umsetzbar.

Antragsbegründung

  • Genaue Beschreibung, wie wir uns ein Studium mit Behinderung/chronisch Kranken vorstellen.
  • wichtige Begründungen dazu, was alles nötig ist (besonders Sonderstudienplan)
  • abgesehen von der Barrierefreiheit braucht z.B. ein Rollstuhlfahrer mehr Platz als bisher vorhanden
  • Langzeitstudiengebühren greifen schneller wenn man den Studiengang gewechselt hat
  • Anpassung der allgemeinen PO. Dies geschah z.B. an der TU Ilmenau erst letztes Jahr.
    • TMBWK hat in einer Einzelfallentscheidung entschieden, dass man Prüfungsfristen aussetzen kann

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