TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Programmantrag - 020

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA020
Einreichungsdatum 13.02.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller AlBern
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmänderungsantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Jugend und Familie
Zusammenfassung des Antrags Definition eines neuen Familienbegriffs und Neuordnung des Abschnitts Familienförderung
Schlagwörter Familie, Familienförderung, Ehe, Partnerschaft, Kinder
Datum der letzten Änderung 22.02.2013
Status des Antrags

Add.png Antrag wurde eingereicht

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Familienbild und Familienförderung

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text an den Anfang des Abschnitts "Kinder, Jugend und Familie" aufzunehmen. Außerdem soll der bisherige Unterabschnitt "Reform der steuerbasierten Familienförderung" unter der neuen Überschrift "Familienförderung" untergeordnet und ersetzt werden. Zusätzlich soll auch der bisherige Unterabschnitt "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" unter "Familienförderung" eingeordnet werden.

Familienbild und Familienförderung

Familienbild

Die Vorstellung einer Familie, bestehend aus Mutter, Vater, Kind(er) hat sich längst überholt. In unserer heutigen Gesellschaft haben sich so viele Lebensmodelle entwickelt, dass das Familienbild neu überdacht werden muss. So gibt es zum Beispiel Familiengebilde, bei denen ein Elternteil allein die Kinder erzieht oder ein gleichgeschlechtliches Paar gemeinsam Kinder aus einer heterosexuellen Vorbeziehung oder adoptierte Kinder erzieht. Allgemein formuliert entsteht das Gebilde Familie dort, wo Kinder - aber auch alte Menschen und Behinderte - in einem vertrauensvollen Verhältnis betreut, erzogen und geliebt werden. Dabei ist es nicht wichtig wie die Menschen zueinander stehen, ob sie verheiratet, verwandt oder in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft leben. Auf dieser Basis muss auch die Unterstützung solcher Familien reformiert werden. Die bisherige einseitige Förderung von heterosexuellen Ehen muss zugunsten eines neuen Familienbild neu strukturiert werden. Denn aus einer geschlossenen Ehe entsteht nicht zwangsläufig auch eine Familie.

Familienförderung

Die Unterstützung von Familien darf nicht mehr am Aspekt der Ehe festgemacht werden, sondern viel mehr müssen die Kinder und pflegebedürftigen Familienmitglieder im Mittelpunkt stehen. Dabei ist es in allererste Linie wichtig die Pflege, Erziehung und Versorgung überhaupt zu ermöglichen und zu unterstützen. Dies kann direkt durch finanzielle Hilfen geschehen (z.B. Familiensplitting) und indirekt durch den Wegfall von Barrieren im Alltag (z.B. Vereinbarkeit von Familie und Beruf).

Übergang vom Ehegattensplitting zum Familienplitting

Momentan profitieren nur verheiratete Ehepaare vom Ehegattensplitting, selbst dann, wenn sie gar keine Kinder haben. Ursprünglich diente es zur Förderung von Familien mit Kindern, in denen nur einer der Ehepartner ein Einkommen hatte und der andere sich ausschließlich um die Familie kümmerte. Diese Form der Familienförderung ist aufgrund des neuen Familienbildes nicht mehr zeitgemäß. Eine finanzielle Unterstützung in Form eines Familiensplittings sollte immer dann zum Tragen kommen sobald ein Familienmitglied für die Pflege, Erziehung oder Sorge eines anderen Familienmitgliedes verantwortlich ist. Dabei muss diese Förderung unabhängig davon sein, ob diese Familie aus nur einer alleinerziehenden Person oder einem heterosexuell verheirateten oder homosexuellen Paar besteht. Die Steuervergünstigung für die Familienmitglieder endet, sobald sie jeweils keinem Kind mehr gegenüber unterhaltspflichtig sind oder die Verantwortung für die Pflege und Sorge gegenüber einem anderen Familienmitglied endet. Um den Widerstand gegenüber einer solchen Neuregelung zu mindern und um finanzielle Härten zu vermeiden, soll Paaren, die vor der Einführung dieser Neuregelung bereits verheiratet waren, Bestandsschutz gewährt werden.

==== Vereinbarkeit von Familie und Beruf ====

Antragsbegründung

Für eine moderne Familienpolitik ist es wichtig den Begriff der Familie neu zu überdenken und den aktuellen Lebensverhältnissen anzupassen. Die Politik hat sich nach den Menschen zu richten und nicht die Menschen nach der Politik. Soll bedeuten, dass die Familienpolitik nicht nur ausgewählte Familienmodelle unterstützen soll, sondern alle möglichen Familiengebilde. Es darf dabei in der Förderung keine Unterschiede geben, wie die Familie aufgebaut ist (verheiratet, alleinerziehend, gleichgeschlechtlich, usw.). Die bereits bestehenden Punkte "Vereinbarkeit von Familie und Beruf" und "Reform der steuerbasierten Familienförderung" werden unterhalb des neuen Punktes "Familienförderung" eingeordnet. So können weitere Familienförderungsmaßnahmen später ergänzt werden.

Piratenpad

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