Umfassendes und dreiteiliges Informationsfreiheitsgesetz in Thüringen
Antragstext
Die PIRATEN Thüringen setzen sich für ein dreiteiliges Informationsfreiheitsgesetz im Freistaat Thüringen ein.
Teil eins soll den Bürgern gesetzliche Rechte zusichern, Informationen aus der Verwaltung in Erfahrung zu bringen. Hierfür ist
eine Kostenschranke von maximal 50 Euro anzusetzen.
Teil zwei soll eine maximale Transparenz nach dem Vorbild des Hamburger Transparenzgesetzes regeln. Alle Daten, welche in der Verwaltung anfallen unterliegen automatisch einer Veröffentlichungspflicht. Als Mindestmaß müssen die Daten und Dokumente barrierefrei und kostenlos auf einer geeigneten Internetplatform zur Verfügung gestellt werden. Die Pflicht zur Veröffentlichung findet ihre Grenzen in den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.
Im dritten Teil des Gesetzes sollen Bestimmungen getroffen werden, unter welchen Bedingungen die zur Verfügung gestellten Daten weiterverwendet werden dürfen. Die PIRATEN Thüringen streben an, dass alle anfallenden Daten unter eine Lizenz gestellt werden, die privates sowie kommerzielles Weiterverarbeiten bei Quellenangabe erlaubt.
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Und nächstes Mal meldest du dich bitte. Mein Antrag dümpelte wochenlang in der Antragsfabrik rum und wir hätten da was zusammen machen können. Schade :/ - Volta
Diskussion
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