Antragsfabrik/§6a - Der Landesvorstand - Antragsrecht
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag (im Entwurfsstadium) für den Landesverband von Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht. Bitte hilf mit diesen Antrag zu verbessern und zu erweitern. Bitte bekunde auch Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- (offen)
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
- Betrifft
- Landessatzung / §6a
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich die Änderung des §6a, Absatz 6 der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:
§6a - Der Landesvorstand
(6) Der Landesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Landesparteitages bzw. der Gründungsversammlung.Neuer Text:
§6a - Der Landesvorstand
(6) Antragsberechtigt an den Vorstand sind:
a) Organe der PIRATEN Thüringen und seiner Gebietsverbände,
b) Piraten aus einem Gebietsverbandes unterhalb des Landesverbandes, sofern der Antrag von drei weiteren Piraten des Landesverbandes gezeichnet wird,
c) Piraten des Landesverbandes, welche keinen weiteren Gebietsverbände angehören,
- Begründung
Das Antragsrecht soll in der Landessatzung verankert werden, da es in der Geschäftsordnung änderbar ist. Alter Absatz 6 ist redundant, da der §6a, Absatz 2 bereits die Geschäftsgrundlage des Landesvorstands regelt.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
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