Antragsfabrik/§6a - Der Landesvorstand - Antragsrecht
Dies ist ein eingereichter Satzungsänderungsantrag für den Landesverband von Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden! |
- Änderungsantrag Nr.
- Organe.LaVo.4
- Beantragt von
- [[Antragssteller::Alexandra im Auftrag der AG Satzungsrecht]]
- Betrifft
- Landessatzung / §6a
- Beantragte Änderungen
Hiermit beantrage ich die Änderung des §6a, Absatz 6 der aktuellen Landessatzung.
Alter Text:
§6a - Der Landesvorstand
(6) Der Landesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Landesparteitages bzw. der Gründungsversammlung.Neuer Text:
§6a - Der Landesvorstand
(6) Antragsberechtigt an den Vorstand sind:
a) Organe der PIRATEN Thüringen und seiner Gebietsverbände,
b) Piraten aus einem Gebietsverbandes unterhalb des Landesverbandes, sofern der Antrag von drei weiteren Piraten des Landesverbandes gezeichnet wird,
c) Piraten des Landesverbandes, welche keinen weiteren Gebietsverbände angehören,
- Begründung
Das Antragsrecht soll in der Landessatzung verankert werden, da es bisher in der Vorstandsgeschäftsordnung enthalten - und somit durch einfachen Vorstandsbeschluss änderbar - ist. Alter Absatz 6 ist redundant, da der §6a, Absatz 2 bereits die Geschäftsgrundlage des Landesvorstands regelt.
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- --Hendrik 12:42, 21. Mär. 2010 (UTC)
- --AnBe 15:19, 22. Mär. 2010 (UTC)
- Mean2u 17:58, 18. Apr. 2010 (UTC)
- AlBern 13:57, 19. Apr. 2010 (UTC)
- --Beni 15:01, 19. Apr. 2010 (UTC)
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Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
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Piraten, die sich vrstl. enthalten
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Diskussion
Bitte hier das für und wieder eintragen.
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