TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA003 |
Einreichungsdatum | 07.02.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Sylvia |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | §6b |
Zusammenfassung des Antrags | Aktuell liegt die Antragsfrist bei 4 Wochen und die Einladungsfrist bei 3, das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein. |
Schlagwörter | Satzung, Einladungsfrist |
Datum der letzten Änderung | 11.03.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Noch nicht abgestimmt |
AntragstitelÄnderung der LPT-Einladungsfrist auf 6 Wochen Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen im Satz im §6b (2)
"Der Landesvorstand lädt drei Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe des Tagungsortes, des Tages, der Uhrzeit und der vorläufigen Tagesordnung ein." die Zahl drei durch sechs zu ersetzen.AntragsbegründungEinladungsfrist sollte länger sein als die Antragsfrist. Piratenpad
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Dagegen
- „Die Einladung muss den Einladungsgegenstand umfassen. Plump "Programmanträge" zu schreiben, reicht nicht. Es muss sowas stehen wie z.B "Programmanträge zur EU-Politik, Austritt aus der EU" damit jedes Mitglied auf Basis der Einladung entscheiden kann, ob es kommt oder nicht.“ Hendrik
Das stimmt so nicht ganz, man verweist auf das Antragsportal, wo die Anträge entstehen, so kann sich jeder ganz wunderbar ein Bild machen. Das die Frist endet bevor man eingeladen wurde ist ein sehr merkwürdiger Zustand, den ich tatsächlich für juristisch gefährlich halte.
Wenn man 6 Wochen vorher den Termin kennt, kann man sich das vormerken und weiss, spätestens 4 Wochen vorher ist klar, ob es sich lohnt hinzhufahren oder nicht. Diese zeitliche Reihenfolge finde ich wesentlich sinnvoller - Possi26
Unterstützung/Ablehung des Antrags |