TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 003
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA003 |
Einreichungsdatum | 07.02.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Sylvia |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | §6b |
Zusammenfassung des Antrags | Aktuell liegt die Antragsfrist bei 4 Wochen und die Einladungsfrist bei 3, das kann ja nicht im Sinne des Erfinders sein. |
Schlagwörter | Satzung, Einladungsfrist |
Datum der letzten Änderung | 17.03.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Angenommen |
AntragstitelÄnderung der LPT-Einladungsfrist auf 6 Wochen Antragstext Der Landesparteitag möge beschließen im Satz im §6b (2)
"Der Landesvorstand lädt drei Wochen vor Tagungsbeginn unter Angabe des Tagungsortes, des Tages, der Uhrzeit und der vorläufigen Tagesordnung ein." die Zahl drei durch sechs zu ersetzen.AntragsbegründungEinladungsfrist sollte länger sein als die Antragsfrist. Piratenpad
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DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
- „Die Einladung muss den Einladungsgegenstand umfassen. Plump "Programmanträge" zu schreiben, reicht nicht. Es muss sowas stehen wie z.B "Programmanträge zur EU-Politik, Austritt aus der EU" damit jedes Mitglied auf Basis der Einladung entscheiden kann, ob es kommt oder nicht.“ Hendrik
+ „Ich möchte den Zustand, so wie er dieses Mal war gern vermeiden. Dass die Antragsfrist endet, bevor man auf den LPT hingewiesen wird und vorher keine Mail geschickt wird, dass Anträge eingereicht werden können, halte ich für einen sehr schlechten Zustand. Wer wenig involviert ist, wird somit im Zweifel daran gehindert einen Antrag fristgemäß einzureichen.“ Possi26
+ „Diese Änderung ist analog der Bundessatzung [1]. Es muss den Mitgliedern die Möglichkeit gegeben werden für den Landesparteitag die entsprechende Zeit zu planen. Außerdem ist eine Einladung der Mitglieder nach dem Ende der Antragsfrist Mist, man stellt dadurch die Piraten vor vollendete Tatsachen. Also die Forderung ist: Einladungsfrist > Antragsfrist.“ AlBern
Unterstützung/Ablehung des Antrags |