TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Programmantrag - 039: Unterschied zwischen den Versionen
K (update, antrag überarbeitet) |
K |
||
Zeile 17: | Zeile 17: | ||
*Berlin und Sachsen haben so etwas schon in ihren Hochschulgesetzen. Thüringen bisher nicht, aber jeder spricht von einem lebenslangem Lernen und wir suchen qualifizierte Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt. | *Berlin und Sachsen haben so etwas schon in ihren Hochschulgesetzen. Thüringen bisher nicht, aber jeder spricht von einem lebenslangem Lernen und wir suchen qualifizierte Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt. | ||
− | |text=Das Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) § 60 regelt im Allgemeinen den Hochschulzugang in Thüringen. | + | |text=Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text beschließen: |
+ | |||
+ | Das Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) § 60 regelt im Allgemeinen den Hochschulzugang in Thüringen. | ||
Wir fordern eine Novellierung des ThürHG. Dabei sollen Berufstätige eine Studienzugangsberechtigung erhalten, obwohl sie keine Studienzugangsberechtigung besitzen. | Wir fordern eine Novellierung des ThürHG. Dabei sollen Berufstätige eine Studienzugangsberechtigung erhalten, obwohl sie keine Studienzugangsberechtigung besitzen. | ||
Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, müssen Berufstätige eine abgeschlossene staatlich anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren und drei Jahre Erfahrung in diesem Bereich vorweisen können. | Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, müssen Berufstätige eine abgeschlossene staatlich anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren und drei Jahre Erfahrung in diesem Bereich vorweisen können. |
Version vom 25. Mai 2013, 00:18 Uhr
<- Zurück zum Antragsportal
Antragsübersicht | |
---|---|
Antragsnummer | PA039 |
Einreichungsdatum | 15.05.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Unterstrichmoepunterstrich |
Antragstyp | Programmantrag |
Art des Programmantrags | Programmantrag |
Zuordnung zum Programmpunkt | Bildung |
Zusammenfassung des Antrags | Studium ohne Hochschulzugangsberechtigung nach ThürHG |
Schlagwörter | Bildung, Hochschulpolitik, ThürHG |
Datum der letzten Änderung | 25.05.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | ![]() |
AntragstitelStudium ohne Studienzugangsberechtigung Antragstext Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text beschließen:
Das Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) § 60 regelt im Allgemeinen den Hochschulzugang in Thüringen. Wir fordern eine Novellierung des ThürHG. Dabei sollen Berufstätige eine Studienzugangsberechtigung erhalten, obwohl sie keine Studienzugangsberechtigung besitzen. Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, müssen Berufstätige eine abgeschlossene staatlich anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren und drei Jahre Erfahrung in diesem Bereich vorweisen können. Das geplante Studium muss dem erlernten Beruf ähnlich sein, sonst ist eine Zugangsprüfung notwendig. Handelt es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang, so sind ein bestimmer Prozentsatz der Studienplätze an Berufstätige vergeben.Antragsbegründung
PiratenpadÄhnliche AnträgeBildung :
Antragsvertagung |
AnregungenBitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen. DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
Unterstützung/Ablehung des AntragsPiraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmenPiraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen |