TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 017: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 10. November 2014, 15:35 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | SÄA017 |
Einreichungsdatum | 09.10.2014 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Käptn Nemo |
Antragstyp | Satzungsänderungsantrag |
Betrifft Paragraph | §8 |
Zusammenfassung des Antrags | Soweit rechtlich zulässig werden Gäste immer zugelassen. |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 10.11.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Zurückgezogen |
AntragstitelTransparenz des politischen Handelns AntragstextDer Parteitag möge beschließen, den folgenden Text § 8 - Zulassung von Gästen
(1) Der Landesparteitag und der Landesvorstand tagen parteiöffentlich und können durch Beschluss Gäste zulassen. durch den neuen Text § 8 - Zulassung von Gästen (1) Bei Parteitagen und den Vorstandssitzungen aller Gliederungen sind Gäste und Öffentlichkeit immer zulassen, es sein denn, dass rechtliche Regelungen dem entgegenstehen (Schutz personenbezogener Daten u.ä.). Für solche Tagesordnungspunkte dürfen Gäste und die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist entsprechend zu begründen und im Protokoll festzuhalten. zu ersetzen. AntragsbegründungDinge, die für uns selbstverständlich sein sollten, müssen nicht permanent neu beschlossen werden. Daher Zulassung per default. Piratenpad
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