TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Satzungsänderungsantrag - 009: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Wiki der Piraten Thueringen
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
K
 
(3 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 10: Zeile 10:
  
 
2. Die Einzugsermächtigung den Regelfall darstellen.
 
2. Die Einzugsermächtigung den Regelfall darstellen.
|prüficon=1
+
|prüficon=2
 
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.2
 
|urltype=TH:Landesparteitag_2014.2
 
|gliederung=Landesverband Thüringen
 
|gliederung=Landesverband Thüringen
Zeile 21: Zeile 21:
 
|textneu=(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung des Bundesverbandes die Ziele der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.  
 
|textneu=(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung des Bundesverbandes die Ziele der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.  
 
<b>Jeder Pirat hat die Pflicht, den satzungsgemäß festgelegten Beitrag zu zahlen. Dies erfolgt jährlich, in der Regel durch eine Einzugsermächtigung, spätestens 1 Monat nach Beginn des Kalenderjahres.</b>
 
<b>Jeder Pirat hat die Pflicht, den satzungsgemäß festgelegten Beitrag zu zahlen. Dies erfolgt jährlich, in der Regel durch eine Einzugsermächtigung, spätestens 1 Monat nach Beginn des Kalenderjahres.</b>
|abstimmung=1
+
|abstimmung=3
 
|nextjahreszahl=2014.3
 
|nextjahreszahl=2014.3
 
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.3
 
|nexturltype=TH:Landesparteitag_2014.3
Zeile 35: Zeile 35:
 
|benutzer2=Käptn Nemo
 
|benutzer2=Käptn Nemo
 
|antwort1=Der wesentliche Punkt ist: ..."in der Regel durch eine Einzugsermächtigung, spätestens 1 Monat nach Beginn des Kalenderjahres."
 
|antwort1=Der wesentliche Punkt ist: ..."in der Regel durch eine Einzugsermächtigung, spätestens 1 Monat nach Beginn des Kalenderjahres."
 +
  
 
dann wird es nicht "vergessen" und niemand muss mit Mahnungen "nerven", die unnötigen Aufwand bedeuten und Geld kosten, falls sie per Brief erfolgen müssen. Schliesslich wollen wir nicht den Großteil unsere Zeit als "Verwaltungspiraten" verbringen, die anderen hinterherlaufen, damit sie ihre selbstverständlichen Verpflichtungen erfüllen.
 
dann wird es nicht "vergessen" und niemand muss mit Mahnungen "nerven", die unnötigen Aufwand bedeuten und Geld kosten, falls sie per Brief erfolgen müssen. Schliesslich wollen wir nicht den Großteil unsere Zeit als "Verwaltungspiraten" verbringen, die anderen hinterherlaufen, damit sie ihre selbstverständlichen Verpflichtungen erfüllen.
 +
}}
 +
{{Antragsdiskussions_KPT
 +
|benutzer1=Rezzler
 +
|argumentationstyp=Dagegen
 +
|diskussion=Einzugsermächtigung -> Datensammlung
 +
|anwortwille=on
 +
|benutzer2=
 +
|antwort1=
 +
}}
 +
{{Antragsdiskussions_KPT
 +
|benutzer1=Rezzler
 +
|argumentationstyp=on
 +
|anwortwille=on
 +
|benutzer2=
 +
|antwort1=
 
}}
 
}}
 
{{Zustimmung
 
{{Zustimmung
|unterstützung=Dogas, Käptn Nemo
+
|unterstützung=Dogas, Käptn Nemo, Rene reinhardt
 
}}
 
}}
 
{{Ablehnung
 
{{Ablehnung
 
|ablehnung=Cain, Volta, Michael Kurt Bahr, AnBe
 
|ablehnung=Cain, Volta, Michael Kurt Bahr, AnBe
 
}}
 
}}

Aktuelle Version vom 9. November 2014, 14:52 Uhr

<- Zurück zum Antragsportal


Antragsübersicht

Antragsnummer SÄA009
Einreichungsdatum 08.10.2014
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Käptn Nemo
Antragstyp Satzungsänderungsantrag
Betrifft Paragraph §3 (1)
Zusammenfassung des Antrags Beitragszahlung durch Einzugsermächtigung
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 09.11.2014
Status des Antrags

Apply.png Geprüft

Abstimmungsergebnis Cancel.png Abgelehnt

Antragstitel

Pflicht zur Beitragszahlung

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text

(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung des Bundesverbandes die Ziele der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen.

durch den neuen Text

(1) Jeder Pirat hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung des Bundesverbandes die Ziele der Piratenpartei Deutschland zu fördern und sich an der politischen und organisatorischen Arbeit der Piratenpartei Deutschland zu beteiligen. Jeder Pirat hat die Pflicht, den satzungsgemäß festgelegten Beitrag zu zahlen. Dies erfolgt jährlich, in der Regel durch eine Einzugsermächtigung, spätestens 1 Monat nach Beginn des Kalenderjahres.

zu ersetzen.

Antragsbegründung

Da die Zahlungsmoral nicht so sehr begeistert, es aber in vielen Fällen einfach auch auf Vergesslichkeit oder Bequemlichkeit zurückzuführen ist, sollte

1. auf die Pflicht zur Zahlung des Beitrages explizit hingewiesen werden

2. Die Einzugsermächtigung den Regelfall darstellen.

Piratenpad

  • -

Ähnliche Anträge

-

Antragsvertagung


Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen
- „Die Pflicht zur Beitragszahlung ist obligatorisch sonst kann man politisch teilhaben. Ich halte den Antrag für eine "Reglungswut", die ich als unnötig betrachte.“ Michael Kurt Bahr
Redirect arrow.png
Der wesentliche Punkt ist: ..."in der Regel durch eine Einzugsermächtigung, spätestens 1 Monat nach Beginn des Kalenderjahres."


dann wird es nicht "vergessen" und niemand muss mit Mahnungen "nerven", die unnötigen Aufwand bedeuten und Geld kosten, falls sie per Brief erfolgen müssen. Schliesslich wollen wir nicht den Großteil unsere Zeit als "Verwaltungspiraten" verbringen, die anderen hinterherlaufen, damit sie ihre selbstverständlichen Verpflichtungen erfüllen. - Käptn Nemo
- „Einzugsermächtigung -> Datensammlung“ Rezzler
„{{{diskussion}}}“ Rezzler

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen