Antragsfabrik/Keine Verweise auf Bundessatzung: Unterschied zwischen den Versionen

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| Kurzbeschreibung  = Es sollten keine Verweise mehr auf die Bundessatzung in der LV Satzung geben, sondern die Texte aus der aktuellen Bundesfassung übernommen werden
| Antragstext        = Es sollten keine Verweise mehr auf die Bundessatzung geben, sondern die Texte aus der aktuellen Fassung übernommen werden.
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| Begründung        = Die Verweise auf die Bundessatzung wurden zur Gründung nur aus dem Grund des Zeitdrucks und Vereinfachung genutzt.  
 
| Begründung        = Die Verweise auf die Bundessatzung wurden zur Gründung nur aus dem Grund des Zeitdrucks und Vereinfachung genutzt.  
 
Dieses Argument entfällt nun, da kein Zeitdruck mehr durch eine anstehende Wahl besteht und wir es uns auch nicht zu einfach machen müssen, da die Satzung die Existenzgrundlage des LV bildet. Die Satzung wäre sehr viel einfacher zu lesen. (Finde es selber beschwerlich ständig zwischen den Satzungen springen zu müssen).  
 
Dieses Argument entfällt nun, da kein Zeitdruck mehr durch eine anstehende Wahl besteht und wir es uns auch nicht zu einfach machen müssen, da die Satzung die Existenzgrundlage des LV bildet. Die Satzung wäre sehr viel einfacher zu lesen. (Finde es selber beschwerlich ständig zwischen den Satzungen springen zu müssen).  
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* Das Argument "Änderungen der Bundessatzung (durch z.B. Sonderparteitage, BPT) können Teile bzw. gesamte LV Satzung nicht mehr unwirksam werden lassen." zählt nicht, da wir auf eine Version verweisen. Sollte der BPT irgendwann Änderungen vornehmen, die uns nicht passen, können wir das immer noch einfügen. --[[Benutzer:Hendrik]] 08:52, 1. Apr. 2010
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* Das Parteigesetz schreibt vor in §6 "Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung des jeweils nächsthöheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält." In Reglungen wie Finanzordnung oder Schiedsgerichtsordnung, wo die Bundessatzung uns keine eigenen Regelungen erlaubt, ist der Verweis sinnvoll, auch wenn es für den Leser mehr Aufwand bedeutet. --[[Benutzer:Beni|Beni]] 15:59, 20. Apr. 2010 (UTC)
  
 
* Argument 1
 
* Argument 1

Aktuelle Version vom 31. Mai 2010, 18:18 Uhr

Pictogram voting wait blue.svg Dies ist ein eingereichter Sonstiger Antrag für den Landesverband von Dogas.

Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. Der Antragstext darf nicht mehr verändert werden!

Sonstiger Antrag Nr.
SO.VERW
Beantragt von
[[Antragssteller::Dogas]]
Titel 
Keine Verweise in der LV Satzung auf Bundessatzung
Antrag

Es sollten keine Verweise mehr auf die Bundessatzung in der LV Satzung geben, sondern die Texte aus der aktuellen Bundesfassung übernommen werden

Begründung

Die Verweise auf die Bundessatzung wurden zur Gründung nur aus dem Grund des Zeitdrucks und Vereinfachung genutzt. Dieses Argument entfällt nun, da kein Zeitdruck mehr durch eine anstehende Wahl besteht und wir es uns auch nicht zu einfach machen müssen, da die Satzung die Existenzgrundlage des LV bildet. Die Satzung wäre sehr viel einfacher zu lesen. (Finde es selber beschwerlich ständig zwischen den Satzungen springen zu müssen). Änderungen der Bundessatzung (durch z.B. Sonderparteitage, BPT) können Teile bzw. gesamte LV Satzung nicht mehr unwirksam werden lassen. (Rechtssicherheit für LV) Die Verweise zur Bundessatzung müssen nicht bei jedem LPT aktualisiert werden (Sisyphusarbeit, Eine Satzung sollte irgendwann fest stehen).


Unterstützung / Ablehnung

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

  1. Dogas 07:43, 1. Apr. 2010 (UTC)
  2. Flexi
  3. Wieland
  4. Mean2u 16:08, 1. Apr. 2010 (UTC) - sofern dieser Antrag nicht als "Sonstig" gestellt wird, sondern als Satzungsänderungsantrag mit konkreten Textpassagen
  5.  ?
  6. ...

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Piraten, die sich vrstl. enthalten

  1.  ?
  2.  ?
  3. ...

Diskussion

Bitte hier das für und wieder eintragen.

  • Das Argument "Änderungen der Bundessatzung (durch z.B. Sonderparteitage, BPT) können Teile bzw. gesamte LV Satzung nicht mehr unwirksam werden lassen." zählt nicht, da wir auf eine Version verweisen. Sollte der BPT irgendwann Änderungen vornehmen, die uns nicht passen, können wir das immer noch einfügen. --Benutzer:Hendrik 08:52, 1. Apr. 2010
  • Das Parteigesetz schreibt vor in §6 "Die Gebietsverbände regeln ihre Angelegenheiten durch eigene Satzungen, soweit die Satzung des jeweils nächsthöheren Gebietsverbandes hierüber keine Vorschriften enthält." In Reglungen wie Finanzordnung oder Schiedsgerichtsordnung, wo die Bundessatzung uns keine eigenen Regelungen erlaubt, ist der Verweis sinnvoll, auch wenn es für den Leser mehr Aufwand bedeutet. --Beni 15:59, 20. Apr. 2010 (UTC)
  • Argument 1
    • Antwort zu 1
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    • noch eine Antwort zu 1
  • Argument 2
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