TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Programmantrag - 039: Unterschied zwischen den Versionen
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**IdR spricht man vom lebenslangem Lernen und der Suchen nach qualifizierten Fachkräfte. | **IdR spricht man vom lebenslangem Lernen und der Suchen nach qualifizierten Fachkräfte. | ||
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Version vom 25. Mai 2013, 14:51 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA039 |
Einreichungsdatum | 15.05.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Unterstrichmoepunterstrich |
Antragstyp | Programmantrag |
Art des Programmantrags | Programmantrag |
Zuordnung zum Programmpunkt | Bildung |
Zusammenfassung des Antrags | Studium ohne Hochschulzugangsberechtigung nach ThürHG |
Schlagwörter | Bildung, Hochschulpolitik, ThürHG |
Datum der letzten Änderung | 25.05.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | ![]() |
AntragstitelStudium ohne Studienzugangsberechtigung Antragstext Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text beschließen:
Das Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG) § 60 regelt im Allgemeinen den Hochschulzugang in Thüringen. Wir fordern eine Novellierung des ThürHG. Dabei sollen Berufstätige eine Studienzugangsberechtigung erhalten, obwohl sie keine Studienzugangsberechtigung besitzen. Um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können, müssen Berufstätige eine abgeschlossene staatlich anerkannte Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren und drei Jahre Erfahrung in diesem Bereich vorweisen können. Das geplante Studium muss dem erlernten Beruf ähnlich sein, sonst ist eine Zugangsprüfung notwendig. Handelt es sich um einen zulassungsbeschränkten Studiengang, so sind ein bestimmer Prozentsatz der Studienplätze an Berufstätige vergeben.Antragsbegründung
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