TH:Landesparteitag 2013.2/Antragsportal/Programmantrag - 037: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 25. Mai 2013, 14:50 Uhr

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Antragsübersicht

Antragsnummer PA037
Einreichungsdatum 15.05.2013
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Unterstrichmoepunterstrich
Antragstyp Programmantrag
Art des Programmantrags Programmänderungsantrag
Zuordnung zum Programmpunkt Bildung
Zusammenfassung des Antrags Text an aktuelle BaföG-Bestimmungen angepasst
Schlagwörter Bildung, Hochschulpolitik, BAföG
Datum der letzten Änderung 25.05.2013
Status des Antrags

Help.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis Help.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Keine Studiengebühren und Freier Zugang zu Hochschulbildung, Recht auf Masterplatz

Antragstext

Der Parteitag möge beschließen, den folgenden Text

Wir lehnen sowohl Studiengebühren als auch versteckte Gebühren über Verwaltungskostenbeiträge ab. Förderung durch Dritte soll eine Ergänzung, nicht aber der Regelfall werden. Das BAföG soll so geändert werden, dass auch Studierende, welche älter als dreißig Jahre sind, diese Förderung in Anspruch nehmen können. Ebenso soll das BAföG elternunabhängig gestaltet werden. Studenten, die ein Studium beginnen, sollten weiterhin das Recht haben, dieses im Fall ausreichender Leistungen zu beenden. Aus diesem Grund soll jedem Studierenden, der ein Bachelor-Studium an einer Hochschule beginnt, ein Platz in einem konsekutiven Masterstudiengang der selben Hochschule garantiert sein. Bei der Auswahl der Bewerber soll maximale Chanchengleichheit gelten. Aus diesem Grund ist insbesondere der Numerus Clausus für zulassungsbeschränkte Studiengänge zu kritisieren. Stattdessen sollen die Hochschulen eigene, von Abschlussnoten unabhängige, Bewerbungsverfahren etablieren.

durch den neuen Text

Wir lehnen sowohl Studiengebühren als auch versteckte Gebühren über Verwaltungskostenbeiträge ab. Förderung durch Dritte soll eine Ergänzung, nicht aber der Regelfall werden.

Das BAföG soll so geändert werden, dass Studierende

  • welche bereits das dreißigste Lebensjahr vollendet haben, eine Studienförderung in Anspruch nehmen können. Diese Regelung gilt auch für das Schüler-BAföG.
  • Die Förderung eines Masterstudiums ist bis zum 35. Lebensjahr möglich.
  • Das BAfÖG soll elternunabhängig gestaltet werden.

Studenten, die ein Studium beginnen, sollten weiterhin das Recht haben, dieses im Fall ausreichender Leistungen zu beenden. Aus diesem Grund soll jedem Studierenden, der ein Bachelor-Studium an einer Hochschule beginnt, ein Platz in einem konsekutiven Masterstudiengang der selben Hochschule garantiert sein. Bei der Auswahl der Bewerber soll maximale Chanchengleichheit gelten. Aus diesem Grund ist insbesondere der Numerus Clausus für zulassungsbeschränkte Studiengänge zu kritisieren.

Stattdessen sollen die Hochschulen eigene, von Abschlussnoten unabhängige, Bewerbungsverfahren etablieren.

zu ersetzen.

Antragsbegründung

Das BAföG hat sich 2011 geändert. Für Studenten: Bachelor bis 30 Jahre und Master bis 35 Jahre. Für Schüler-BAföG bis zum 30. LJ. Habe den Text auf unser Programm angepasst.

Piratenpad

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Antragsvertagung


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