TH:Landesparteitag 2013.1/Antragsportal/Programmantrag - 025: Unterschied zwischen den Versionen
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Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, alle bezahlten Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu verbieten, die Lobbyarbeit, z.B. als Mitarbeiter/Partner oder Gesellschafter in Lobbyagenturen, Think Tanks, Stiftungen o.ä. beinhalten. Des Weiteren sollten Tätigkeiten ausgeschlossen werden, die auf andere Weise zu Interessenkonflikten führen können – zum Beispiel Positionen in Unternehmensvorständen oder Aufsichtsratsposten, die eng mit der inhaltlichen Arbeit verbunden sind. | Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, alle bezahlten Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu verbieten, die Lobbyarbeit, z.B. als Mitarbeiter/Partner oder Gesellschafter in Lobbyagenturen, Think Tanks, Stiftungen o.ä. beinhalten. Des Weiteren sollten Tätigkeiten ausgeschlossen werden, die auf andere Weise zu Interessenkonflikten führen können – zum Beispiel Positionen in Unternehmensvorständen oder Aufsichtsratsposten, die eng mit der inhaltlichen Arbeit verbunden sind. | ||
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Aktuelle Version vom 17. März 2013, 20:07 Uhr
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA025 |
Einreichungsdatum | 14.02.2013 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Gerald |
Antragstyp | Programmantrag |
Art des Programmantrags | Programmantrag |
Zuordnung zum Programmpunkt | Transparenz |
Zusammenfassung des Antrags | Bezahlte Lobby-Nebentätigkeiten für Abgeordnete sollten untersagt sein. |
Schlagwörter | Unäbhängigkeit der Abgeordneten, Lobbyarbeit |
Datum der letzten Änderung | 17.03.2013 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Angenommen |
AntragstitelStärkung der Unabhängigkeit der Abgeordneten Antragstext Die PIRATEN Thüringen mögen nachfolgendes in ihre Leitlinien unter dem Unterpunkt "Stärkung der Unabhängigkeit der Abgeordneten" aufnehmen:
Strengere Regeln für die Nebentätigkeiten der Abgeordneten Die PIRATEN Thüringen setzen sich dafür ein, alle bezahlten Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu verbieten, die Lobbyarbeit, z.B. als Mitarbeiter/Partner oder Gesellschafter in Lobbyagenturen, Think Tanks, Stiftungen o.ä. beinhalten. Des Weiteren sollten Tätigkeiten ausgeschlossen werden, die auf andere Weise zu Interessenkonflikten führen können – zum Beispiel Positionen in Unternehmensvorständen oder Aufsichtsratsposten, die eng mit der inhaltlichen Arbeit verbunden sind.AntragsbegründungDie Regelung ist notwendig, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Durch die vom letzten LPT gewünschte Beschränkung auf bezahlte Nebentätigkeiten bleibt ehenamtliches Engagement in z.B. Vereinen unberührt. Piratenpad
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