TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 021
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AntragstitelGleichstellungsbeauftragte II Antragstext Die Regelungen des derzeitigen Bundesgleichstellungsgesetzes stellen keinen sinnvollen Beitrag zur Herstellung von Chancengleichheit und Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern dar. Insbesondere die Einsetzung und Funktionen der geforderten Gleichstellungsbeauftragten zielen ausschließlich auf Frauen und berücksichtigen nicht geschlechterspezifische Benachteiligungen anderer Geschlechter. Die Zielsetzung bei der Einrichtung von Stellen von Gleichstellungsbeauftragten in Kommunen, öffentlichen Behörden, sozialen Einrichtungen und Unternehmen soll sich zukünftig auf die Förderung und Durchsetzung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit aller Geschlechter richten.
Antragsbegründungliegt im Begriff Gleichstellung Piratenpad
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Damit ist auch klar, dass dies bereits auf die Auswahl des/der Beauftragten selbst zutrifft. - Käptn Nemo DiskussionHier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen . Dafür
Dagegen
+ „Der Antrag macht den gleichen Fehler wie das Gesetz, indem er Gleichstellung auf Geschlechter verengt. Gleichstellungsfragen haben aber auch mit Herkunft, Alter, Religion, Behinderung ... zu tun. Jedenfalls sind dass alles Dinge, die als Diskriminierungsgründe rechtlich in Frage kommen. Das kommt mir deutlich zu kurz dabei. Wenn man alles zusammen nimmt, wird es weniger krampfig.“ Hajo T
Unterstützung/Ablehung des Antrags |