TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 010

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Antragsübersicht

Antragsnummer X010
Einreichungsdatum 01.10.2014
Gliederung Landesverband Thüringen
Antragsteller Frank C.
Antragstyp Sonstiger Antrag
Art des sonstigen Antrags Positionspapier
Zusammenfassung des Antrags Kneipenregelung für das Rauchen lockern
Schlagwörter
Datum der letzten Änderung 09.11.2014
Status des Antrags

Apply.png Geprüft

Abstimmungsergebnis Cancel.png Abgelehnt

Antragstitel

Rauchen

Antragstext

Die PIRATEN Thüringen setzen sich für eine Aufhebung bzw. Lockerung der Regelungen und Vorgaben des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes) für gastromische Betriebe ein.

Antragsbegründung

  • Thüringer Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Thüringer Nichtraucherschutzgesetz - ThürNRSchutzG -): http://landesrecht.thueringen.de/jportal/?quelle=jlink&query=NRauchSchG+TH&psml=bsthueprod.psml&max=true
  • Vielfalt der Gastronomie erhalten
  • gewerbliche Freiheit der Eigentümer und Betreiber
  • Umsatzeinbußen insbesondere bei kleinen und mittelständischen gastronomischen Betrieben vermeiden
  • Eigentümer von Gaststätten, Kneipen, Diskotheken sollen selbst entscheiden können, ob sie ihr Lokal für Raucher oder Nichtraucher deklarieren wollen
  • Kunden sind erwachsen und können selbst entscheiden, wo sie hingehen wollen

Piratenpad

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Ähnliche Anträge

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Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Die Argumentation führt in die falsche Richtung.Ein Raucher kann einen ganzen Raum für Nichtraucher nachhaltig (kalter Rauch) unbenutzbar machen.Umgekehrt geht das eher schlechter. - Käptn Nemo
  • Was ist mit den Mitarbeiter*innen? Die dann vielleicht nur noch die Wahl haben, ihrer Gesundheit zu schaden oder halt keinen Job zu bekommen? - AstridG

Diskussion

Hier können Argumente angegeben werden, die für oder gegen den Antrag sprechen .

Dafür
Dagegen
+ „Es gab auch Zeiten, da waren faktisch alle Kneipen Raucherkneipen (damals *hust*). Ich hatte nicht den Eindruck, dass es Nichtraucher störte. Das kam vor allem durch die Nichtraucher-Gesetze, die auch im Alltag im Denken Veränderungen brachten: Raucher gehen vor die Tür oder verzichten auch mal auf eine Zigarette. Da ich aus einer Gastro-Familie komme, kann ich aber sagen: erfreut hat es uns und Kollegen nicht, dass den Kneipen vorgeschrieben wurde, wer in ihren vier Wänden rauchen darf. Aber es hat auch einen Trend gegeben, den ich auch als Raucher positiv empfinde: es wird weniger gequalmt. Trotzalledem - und gerade nach dem positiven Impuls zu weniger Rauchen in Kneipen und Co. - wird es Zeit, die Hürden für das Rauchen wieder zu senken und jeder Gastronom selbst entscheiden darf, ob in seiner Gastro geraucht wird oder nicht, ohne unnötige bürokratische Hürden wie Gründung eines "Rauchervereins" o.ä. nehmen zu müssen.“ Volta
- „Rauch kann für Menschen mit z. B. eingeschränkten Lungenfunktionen oder Asthma eine Barriere darstellen um an Gesellschaftlichen Veranstaltungen teilzunehmen.“ Markus0071
- „Rauchen in Gaststätten hat Nichtraucher durchaus gestört. In anderen Ländern funktioniert das Rauchverbot problemlos, darunter typische Kneipenkulturen wie Irland. Passivrauchen ist schädlich für Angestellte in Gaststätten, ist also mit dem Arbeitsschutz nicht vereinbar.“ Hajo T
+ „Ich werde für diesen Antrag stimmen, da ich es als selbstverständlich erachte, das jeder Mensch frei entscheiden soll, ob er rauchen soll oder nicht und ich die Auffassung vertrete, das es auch selbstverständlich ist, das jeder Nichtraucher das auch selbst entscheiden kann, ob er sich in eine Raucherumgebung begibt oder nicht, egal ob als Gast oder als Mitarbeiter.“ Michael Kurt Bahr
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"das jeder Nichtraucher das auch selbst entscheiden kann, ob er sich in eine Raucherumgebung begibt oder nicht, egal ob als Gast oder als Mitarbeiter."

Das ist eben nicht der Fall. Der Nichtraucher engt die Entscheidungsfähigkeit anderer, sich in eine Gaststätte zu begeben nicht ein. Der Raucher hingegen schon. Er macht diesen Raum für die Nichtraucher unbenutzbar, wollen diese keine (gesundheitliche) Beeinträchtigungen erfahren. Und ein Arbeitnehmer - zumindest in unsere aktuellen Wirtschaftsgesellschaft - hat noch viel Entscheidungsmöglichkeiten, da er auf dsa Erwerbseinkommen angewiesen ist. Sobald es ein BGE gibt kann man den Teil mit den Arbeitnehmern nochmal diskutieren, da dann die Karten neu gemischt werden.

Der Genuss von Drogen - und dazu gehört auch das Rauchen - ist solange individuelle Entscheidung, solange er nicht in das Leben (und den Entscheidungsspielraum) anderer Menschen eingreift. Das durchzieht nicht nur die Diskussion um die Cannabisfreigabe, sondern trifft für alle Drogen zu. - Käptn Nemo

Unterstützung/Ablehung des Antrags

Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen

Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen