TH:Landesparteitag 2014.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 010
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Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | X010 |
Einreichungsdatum | 01.10.2014 |
Gliederung | Landesverband Thüringen |
Antragsteller | Frank C. |
Antragstyp | Sonstiger Antrag |
Art des sonstigen Antrags | Positionspapier |
Zusammenfassung des Antrags | Kneipenregelung für das Rauchen lockern |
Schlagwörter | |
Datum der letzten Änderung | 09.11.2014 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis | Abgelehnt |
AntragstitelRauchen Antragstext Die PIRATEN Thüringen setzen sich für eine Aufhebung bzw. Lockerung der Regelungen und Vorgaben des Thüringer Nichtraucherschutzgesetzes) für gastromische Betriebe ein.
Antragsbegründung
Piratenpad
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Dagegen
+ „Es gab auch Zeiten, da waren faktisch alle Kneipen Raucherkneipen (damals *hust*). Ich hatte nicht den Eindruck, dass es Nichtraucher störte. Das kam vor allem durch die Nichtraucher-Gesetze, die auch im Alltag im Denken Veränderungen brachten: Raucher gehen vor die Tür oder verzichten auch mal auf eine Zigarette. Da ich aus einer Gastro-Familie komme, kann ich aber sagen: erfreut hat es uns und Kollegen nicht, dass den Kneipen vorgeschrieben wurde, wer in ihren vier Wänden rauchen darf. Aber es hat auch einen Trend gegeben, den ich auch als Raucher positiv empfinde: es wird weniger gequalmt. Trotzalledem - und gerade nach dem positiven Impuls zu weniger Rauchen in Kneipen und Co. - wird es Zeit, die Hürden für das Rauchen wieder zu senken und jeder Gastronom selbst entscheiden darf, ob in seiner Gastro geraucht wird oder nicht, ohne unnötige bürokratische Hürden wie Gründung eines "Rauchervereins" o.ä. nehmen zu müssen.“ Volta
- „Rauch kann für Menschen mit z. B. eingeschränkten Lungenfunktionen oder Asthma eine Barriere darstellen um an Gesellschaftlichen Veranstaltungen teilzunehmen.“ Markus0071
- „Rauchen in Gaststätten hat Nichtraucher durchaus gestört. In anderen Ländern funktioniert das Rauchverbot problemlos, darunter typische Kneipenkulturen wie Irland. Passivrauchen ist schädlich für Angestellte in Gaststätten, ist also mit dem Arbeitsschutz nicht vereinbar.“ Hajo T
+ „Ich werde für diesen Antrag stimmen, da ich es als selbstverständlich erachte, das jeder Mensch frei entscheiden soll, ob er rauchen soll oder nicht und ich die Auffassung vertrete, das es auch selbstverständlich ist, das jeder Nichtraucher das auch selbst entscheiden kann, ob er sich in eine Raucherumgebung begibt oder nicht, egal ob als Gast oder als Mitarbeiter.“ Michael Kurt Bahr
"das jeder Nichtraucher das auch selbst entscheiden kann, ob er sich in eine Raucherumgebung begibt oder nicht, egal ob als Gast oder als Mitarbeiter."
Das ist eben nicht der Fall. Der Nichtraucher engt die Entscheidungsfähigkeit anderer, sich in eine Gaststätte zu begeben nicht ein. Der Raucher hingegen schon. Er macht diesen Raum für die Nichtraucher unbenutzbar, wollen diese keine (gesundheitliche) Beeinträchtigungen erfahren. Und ein Arbeitnehmer - zumindest in unsere aktuellen Wirtschaftsgesellschaft - hat noch viel Entscheidungsmöglichkeiten, da er auf dsa Erwerbseinkommen angewiesen ist. Sobald es ein BGE gibt kann man den Teil mit den Arbeitnehmern nochmal diskutieren, da dann die Karten neu gemischt werden. Der Genuss von Drogen - und dazu gehört auch das Rauchen - ist solange individuelle Entscheidung, solange er nicht in das Leben (und den Entscheidungsspielraum) anderer Menschen eingreift. Das durchzieht nicht nur die Diskussion um die Cannabisfreigabe, sondern trifft für alle Drogen zu. - Käptn NemoUnterstützung/Ablehung des Antrags |